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Responsibility accounting

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Prüfsiegel gültig bis 2022

Responsibility Accounting kann kurzgefasst als "Berücksichtigung der Kompetenzen des 'Managers' " bezeichnet werden.



Bedeutung im Internen Rechnungswesen

Das Responsibility Accounting ("Verantwortungsrechnung") bildet mit dem Decision Accounting ("Entscheidungsrechnung") den Grund für die Existenz des sogenannten Internen Rechnungswesens (Management Accounting). Dieses zu führen ist notwendig weil:

a) faire Zielmaßstäbe zur Leistungsbeurteilung zu finden bzw. zu definieren gesetzlichen (externen) Rechnungswesens nicht angestrebt wird. Aus Gründen der Motivation ist es entscheidend, nur solche Kosten- bzw. Erlöselemente in die Rechnung einzubeziehen, die der jeweilige Verantwortliche auch beeinflussen kann. Deshalb sind Umlagen - im Gegensatz zur Internen Leistungsverrechnung (siehe Verrechnungspreise) - nicht mit dem Prinzip des responsibility accounting vereinbar.

b) die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegungen in Handels- bzw. Steuerrecht in der Regel nicht für die interne Entscheidungsfindung (z.B. "soll Produkt A oder Produkt B verkauft werden?" oder "mit welchem Verfahren soll die Fertigung erfolgen?") geeignet sind. Daraus folgt meist die Notwendigkeit, parallel eine abweichende Zahlenbasis und / oder unterschiedlich aufgebaute Ergebnisrechnungen zu pflegen, um das decision accounting zu unterstützen.


Aus der Kurzbeschreibung wird deutlich, dass die beiden Prinzipien einander bedingen - schließlich trifft jeder Manager Entscheidungen im Rahmen seiner Kompetenzen.



Beschreibung

Das Prinzip der Verantwortungsrechnung findet sich beispielsweise in der Deckungsbeitragsrechnung, den mehrdimensionalen Segmentberichten, dem Projekt-Controlling oder der Kostenstellenrechnung. Responsibility accounting basiert in der Regel auf einem strengen Einzelkosten-Prinzip. Der Anspruch, komplett auf Umlagen zu verzichten, ist für Controller oft nicht ohne weiteres umsetzbar, weil es konkurrierende Ziele gibt. Dazu zählt z.B. die Kosten des Rechnungswesens oder Komplexität im Rechnungswesen für den Empfänger der Informationen zu verringern. Stichwort dazu wäre "Harmonisierung des Rechnungswesens". Das Rechennungswesen dient damit mehreren Zwecken (z.B. Datenbasis für Handels- oder Steuerrecht - konkret bspw. die Ermittlung der Herstellungskosten) und beinhalten damit aufgrund der anderen Systeme Umlagen. Darum lautet die Empfehlung des Internen Rechnungswesens, bei der Wahl des Zielmaßstabs für den Manager (Kostenstellenleiter bis Bereichsleiter) eine Zwischensumme vor den Umlagen zu bilden. Der Manager soll an den Kosten gemessen werden, die er auch beeinflussen kann (= responsibility accounting). Das ist eine Frage der Fairness und damit der Motivation.


Im Gegensatz zu den Umlagen sind die Kosten der Internen Leistungsverrechnung (siehe Verrechnungspreise) hingegen immer Teil des Zielmaßstabs. Der Grund ist, dass die Kosten der Verrechnung ex definitione durch Verzicht auf die Leistung tatsächlich beeinflusst werden können.

siehe auch Management-Erfolgsrechnung


Literatur

Deyhle, A.; Eiselmayer, K. und Kleinhietpaß, G.: "Controller Praxis", 18. Auflage, 2016


Ersteinstellender Autor

Guido Kleinhietpaß, [1]