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EBITDA

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Definition

EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) = Jahresergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Werte


Datenbeschaffung

Aus der GuV und dem Anlagespiegel ableitbar


Interpretation

Das EBITDA ist nur ein Zwischenergebnis der GuV. Es bietet sich nur an, um Unternehmen untereinander unabhängig von steuerlichen Verzerrungen, der Kapitalstruktur (Fremdkapitalanteil) und der Abschreibungspolitik zu vergleichen. Letzteres bedingt sich einerseits aus der Problematik der unterschiedlichen Abbildung und Behandlung von immateriellen Werten und Sachanlagen nach HGB und IFRS, andererseits können die Unternehmen mit bilanzpolitischen Maßnahmen die Werte bewusst verzerren. Zur ebenfalls bestehenden Problematik der Unterschiede zwischen internem und externem Wachstum eines Konzerns siehe EBITA. Allerdings wird damit auch das Steuer-, Finanz- und Anlagevermögensmanagement des Unternehmens aus der Betrachtung ausgeblendet.


Ähnliche Kennzahlen

EBIT oder EBITA oder CFBIT


Literatur

Lachnit, L./Müller, S.: Unternehmenscontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden 2012.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

www.hsu-hh.de/abwl