Segmentberichterstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Literatur == | == Literatur == | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:30 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2020
Gerade in diversifizierten Unternehmen, vor allem aber Konzernen, spiegeln die Daten von Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel ausschließlich aggregierte Informationen über die gesamten Unternehmens- bzw. Konzernaktivitäten wider. Damit können insbesondere gegenläufige operative Entwicklungen in den Segmenten ver- bzw. überdeckt werden. Die Segmentberichterstattung dient entsprechend der Bereitstellung disaggregierter Segmentinformationen. Sie ist von kapitalmarktorientierten Unternehmen pflichtgemäß im Konzernabschluss bzw. im alleinigen Einzelabschluss zu erstellen, wobei IFRS 8 zu beachten ist. Nach § 297 HGB besteht für HGB-Konzernabschlüsse ein Wahlrecht zur Erstellung einer Segmentberichterstattung, wobei DRS 3 relevant ist, der durch den bereits verabschiedeten DRS 28 pflichtgemäß ab 2021 ersetzt wird. Die Bereitstellung von disaggregierten Informationen soll dem Jahresabschlussadressaten insbesondere helfen, die Ertragskraft besser zu verstehen, die unterschiedlichen Risiken und Chancen (siehe auch Risikomanagement) besser einzuschätzen und damit die berichtende Einheit als Ganzes hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Generierung künftiger Erträge und Cashflows (siehe Cash_Flow-Statement_/_Kapitalflussrechnung) fundierter beurteilen zu können.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller