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Zerobonds

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Prüfsiegel gültig bis 2022

Rechtsnorm

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG


Erklärung

Bei Zerobonds handelt es sich um Anleihen. Anstatt laufende Zinszahlungen, wird hier ein Einlösepreis gezahlt, der höher ist als der Ausgabepreis. Der Anleihe-Gläubiger erhält für die Überlassung der Anleihe den Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabepreis und Einlösepreis als Entgelt. Es gibt grundsätzlich zwei Arten: Aufzinsungsanleihe (Nennbetrag = Ausgabebetrag) und Abzinungsanleihe (Nennbetrag = Einlösebetrag). Für die Bilanzierung spielt es jedoch keine Rolle, welche der beiden Arten vorliegt. Aktiviert bzw. passiviert wird die Anleihe (sowohl beim Anleihe-Gläubiger als auch beim Anleihe-Schuldner) zu Beginn der Laufzeit mit dem Ausgabepreis. Am Ende der Laufzeit wird der Anspruch des Anleihe-Gläubigers sowie die Verbindlichkeit des Anleihe-Schuldners jeweils mit dem Einlösepreis anzusetzen. Während der Laufzeit ist jeweils der Unterschiedsbetrag zwischen den jeweiligen Bilanzstichtagen zu aktivieren bzw. passivieren.


Problematik

Steigt der Zins am Kapitalmarkt, so führt dies zu einem niedrigeren Teilwert. Dies tangiert jedoch nicht den festgelegten Einlösebetrag. Folglich liegt nicht eine voraussichtlich dauernde Wertminderung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG vor. Folglich ist hier auch keine Teilwertabschreibung zulässig.


Beispiel

Sachverhalt: Erwerb von Zerobonds

Erwerbsdatum: Januar 2016

Ausgabepreis: 15.000,00 €

Laufzeit: 4 Jahre

Jahreszins: 3 %

Einlösungsbetrag: 16.882,63 €


Die Zerobonds sind folgendermaßen zu aktivieren:

31.12.2016: 15.450,00 €

31.12.2017: 15.913,50 €

31.12.2018 16.390,91 €

31.12.2019: 16.882,63 €

Die jeweilige Differenz oder Zuschreibung wird als Zinsertrag erfolgswirksam gebucht.


Literatur

Falterbaum Hermann/Bolk Wolfgang/Reiß Wolfram/Kirchner Thomas, Buchführung und Bilanz, 22. Auflage, 2015, Erich Fleischer Verlag, S. 746, 747.


Ersteinstellender Autor

Christoph Bieramperl