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AfA in fallenden Staffelsätzen

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Prüfsiegel gültig bis 2021

Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens


Rechtsnorm

§ 7 Abs. 2 EStG


Erklärung

Bei der Absetzung in fallenden Staffelsätzen wird die Nutzungsdauer in Staffeln unterteilt. Bei einer Staffel handelt es sich um gleich lange Perioden, in die die Nutzungsdauer unterteilt wird. In jeder Staffel wird mit einem anderen Prozentsatz abgeschrieben.


Problematik

Da hier die Absetzung für Abnutzung nicht in gleichen Jahresbeträgen, sondern in fallenden Jahresbeträgen erfolgt und kein unveränderlicher Prozentsatz zugrunde gelegt wird, ist die Absetzung in fallenden Staffelsätzen gem. § 7 Abs. 2 EStG steuerrechtlich nicht erlaubt.


Beispiel

Anschaffungskosten: 20.000 €

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bND): 20 Jahre

AfA-Satz bei linearer Absetzung: 5 %


Staffel 1: 1. bis 5. Nutzungsjahr je 10 %

Staffel 2: 5. bis 10. Nutzungsjahr je 7,5 %

Staffel 3: 10. bis 15. Nutzungsjahr je 5 %

Staffel 4: 15. bis 20. Nutzungsjahr je 2,5 %


Literatur

Falterbaum Hermann/Bolk Wolfgang/Reiß Wolfram/Kirchner Thomas, Buchführung und Bilanz, 22. Auflage, 2015, Erich Fleischer Verlag, S. 821.


Ersteinstellender Autor

Christoph Bieramperl