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Lagebericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Als der übergreifende Zweck der (Konzern-)Lageberichterstattung ist die Informationsvermittlung bzw. in der Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen zu sehen. Aus diesem Zweck lassen sich eine Reihe weiterer Funktionen der Lageberichterstattung ableiten:
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Als der übergreifende Zweck der Lageberichterstattung ist die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen, welche die Rechnungslegungsadressaten nicht aus den Instrumenten des Abschlusses entnehmen können, zu sehen. Aus diesem Zweck lassen sich eine Reihe Funktionen der Lageberichterstattung ableiten:
  
 
== Inhalte ==
 
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Version vom 12. März 2013, 16:47 Uhr

Definition

Der Lagebericht stellt ein zusätzliches Berichtsinstrument der Rechnungslegung dar, welcher die Informationen verdichtet sowie in sachlicher und zeitlicher Hinsicht ergänzt, um den Rechnungslegungsadressaten ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu vermitteln. Neben bereits im Abschluss vorgetragene Informationen werden mit dem Lagebericht auch Informationen allgemeiner Art vermittelt. Der Lagebericht gehört nicht zu den Bestandteilen des Abschlusses, sondern es handelt sich hierbei um ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung. Häufig bezeichnet man den Lagebericht auch als die zweite eigenständige Säule der Rechnungslegung.

Funktionen

Als der übergreifende Zweck der Lageberichterstattung ist die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen, welche die Rechnungslegungsadressaten nicht aus den Instrumenten des Abschlusses entnehmen können, zu sehen. Aus diesem Zweck lassen sich eine Reihe Funktionen der Lageberichterstattung ableiten:

Inhalte

Literatur

Ersteinstellender Autor

Ismail Ergün

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

www.hsu-hh.de/abwl