Kategorie:Externes Rechnungswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Mai 2014, 15:57 Uhr
6. Ertragsteuerliche Besonderheiten
Nach herrschender Meinung sind in der Steuerbilanz keine Latenten Steuern anzusetzen. Soweit Latente Steueraufwendungen oder -erträge das handelsrechtliche Ergebnis vermindert oder erhöht haben, sind diese Änderungen für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage wieder zu eliminieren. Nach DRS 18.39 sind bei Personenhandelsgesellschaften etwaige Ergänzungsbilanzen, nicht aber Sonderbilanzen zu berücksichtigen.
Literaturquellen
DRS 18: Latente Steuern, veröffentlicht am 03. Sept. 2010
IDW RS HFA 7: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, Stand: 06. Febr. 2012
Coenenberg, Adolf et al: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 22. Auflage, Stuttgart 2012, dort S. 470-503
Bearbeiter
Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger
Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Studiengang Controlling und Consulting
www.dhbw-vs.de/cc [1]
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