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Forderungsverkauf/Factoring

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Das Grundprinzip der zahlreichen Ausgestaltungen des Factorings ist identisch. Durch die Lieferung von Waren oder durch das Erbringen von Dienstleistungen entstehen dem Unternehmen bis zur vereinbarten Bezahlung Forderungen. Diese Forderungen muss das Unternehmen zunächst vorfinanzieren. Durch einen Verkauf der Forderungen erhält das Unternehmen vor Fälligkeit der Forderungen gegenüber dem Schuldner die entsprechende Liquidität. Zwischen dem Forderungsverkäufer (Factor-Kunde) und dem Forderungskäufer (Factor) wird ein Rahmenvertrag über einen gewissen Zeitraum abgeschlossen, in dem die Zusammenarbeit geregelt wird. In diesem Rahmenvertrag verpflichtet sich der Factor-Kunde, sämtliche Forderungen oder einen näher bestimmten Teil der Forderungen (zum Beispiel Forderungen gegenüber einem bestimmten Debitorenkreis) an den Factor zu verkaufen. Der Factor hat wiederum die Pflicht, die Forderungen vom Factor-Kunden anzukaufen, vorausgesetzt, die Kreditwürdigkeitsbeurteilung des Schuldners ist positiv.

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]