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Einzelkosten

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Prüfsiegel gültig bis Januar 2020

IGC-DEFINITION (gekürzt)

Einzelkosten / Direct costs
Einzelkosten können mittels Beleg und ohne Umlage einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden. Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen). Insbesondere ist darauf zu achten, daß alle Beträge anläßlich ihrer Ersterfassung als Einzelkosten einer Kostenstelle oder eines Kostenträgers (Auftrags) belastet und nicht aufgeschlüsselt werden. Die Einhaltung dieser Regel ist die Voraussetzung für eine verantwortungsgerechte Kostenrechnung.

aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)

Zur Einordnung mit anderen Kostenbegriffen siehe auch Kostenwürfel

Quelle

IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.), 4. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2010

Links

Einzelkosten und Gemeinkosten