Schuldendeckungsgrad II
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Definition
Bei der Ermittlung der Schuldendeckung werden die nach ihrer Realisierbarkeit gegliederten Vermögenswerte den nach ihrer Fristigkeit gegliederten Schulden gegenübergestellt.
Datenbeschaffung/Aufbereitung
Die Daten zur Errechnung sind der Bilanz zu entnehmen. Je nach der Art des Schuldendeckungsgrades (I, II oder III) sind die einzelnen Vermögenswerte zu kumulieren.
Interpretation
Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad II hat einen längeren Zeithorizont als der Schuldendeckungsgrad I. Kurzfristig wird meist wie in der Bilanz als "kleiner oder gleich einem Jahr" interpretiert. Es soll 'sichergestellt' werden, dass fällige Schulden bedient werden können. Dazu werden die Vermögensgegenstände einbezogen, die in diesem Zeitraum ohne nennenswerten Preisabschlag herangezogen werden können.
Die obige Prinzipiell-Darstellung ist eine Ausprägung der sog. „goldenen Bilanzregel“: Das, was langfristig der Firma dienen soll (d.h. in ihr verbleiben soll), soll auch langfristig finanziert sein. Deshalb ist es aus Vorsichtsgründen wichtig, die Struktur des Vermögens mit der Struktur der Schuldenfälligkeit weitgehend gleich zu gestalten. Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad hat darum die gleiche Analyse zum Ziel wie ein Anlagendeckungsgrad (siehe auch Anlagendeckungsgrad I, Anlagendeckungsgrad II).
(siehe auch Schuldendeckungsgrad I, Schuldendeckungsgrad III)
Literatur
Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie
Jacqueline Tschiharz