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Fixkostenverrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusammenfassung
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Die adäquate Zurechnung und Schlüsselung von Fixkosten ist in der Kosten- und Erlösrechnung von Bedeutung. Im Vordergrund steht dabei das Grundprinzip der verursachungsgerechten Kostenzuordnung. In einer Kosten- und Erlösrechnung bei Vollkostenrechnung werden sämtliche Kosten, also auch Fixkosten, auf die Kostenträgereinheit zugeordnet. Dieser Ansatz wird im angelsächsischen Sprachraum auch als Full Costing oder Absorption Costing bezeichnet. Einzelkosten werden dabei direkt einem Kostenträger zugeordnet. Gemeinkosten werden über geeignete Kostenschlüsselung auf die Kostenträger verteilt. Unter Umständen wird bei einer Vollkostenrechnung allerdings stark vom Prinzip einer verursachunsgerechten Kostenzuordnung abgewichen. Dadurch besteht das Risiko von Fehlentscheidungen im Produktions- und Absatzprogramm. Dem entgegen wirkt die Anwendung einer Kosten- und Erlösrechnung bei Teilkostenrechnung, auch Variable Costing oder Direct Costing bezeichnet. Bei diesem Ansatz wird nur der variable Teil der gesamten Kosten auf die Kostenträgereinheit verrechnet. Der Unterschied zur Vollkostenrechnung besteht darin, dass die Gemeinkosten in fixe und variable Gemeinkosten differenziert werden und nur die variablen Gemeinkosten auf die Kostenträgereinheit verteilt werden. Es wird also keine Schlüsselung der fixen Gemeinkosten vorgenommen. In der Ergebnisrechnung wird dann durch Subtraktion der variablen Selbstkosten von den Erlösen der Deckungsbeitrag berechnet. Dieser steht zur Deckung der fixen Kosten und zur Erwirtschaftung eines Unternehmenserfolgs zur Verfügung. Vom Deckungsbeitrag werden dann die Fixkosten als Block abgezogen, woraus sich der Unternehmenserfolg ergibt. Oben beschriebene Zusammenhänge werden durch die folgenden Abbildungen veranschaulicht: Abb. 1 gibt einen Überblick über die Zurechenbarkeit und Beschäftigungsabhängigkeit von Kosten. Abb. 2 und Abb.3 stellen den Grundaufbau einer Kosten- und Erlösrechnung bei Voll- bzw. Teilkostenrechnung dar.  
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[[Kategorie:Internes Rechnungswesen und Planung]]
 
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Version vom 13. Januar 2015, 09:31 Uhr

Zusammenfassung Die adäquate Zurechnung und Schlüsselung von Fixkosten ist in der Kosten- und Erlösrechnung von Bedeutung. Im Vordergrund steht dabei das Grundprinzip der verursachungsgerechten Kostenzuordnung. In einer Kosten- und Erlösrechnung bei Vollkostenrechnung werden sämtliche Kosten, also auch Fixkosten, auf die Kostenträgereinheit zugeordnet. Dieser Ansatz wird im angelsächsischen Sprachraum auch als Full Costing oder Absorption Costing bezeichnet. Einzelkosten werden dabei direkt einem Kostenträger zugeordnet. Gemeinkosten werden über geeignete Kostenschlüsselung auf die Kostenträger verteilt. Unter Umständen wird bei einer Vollkostenrechnung allerdings stark vom Prinzip einer verursachunsgerechten Kostenzuordnung abgewichen. Dadurch besteht das Risiko von Fehlentscheidungen im Produktions- und Absatzprogramm. Dem entgegen wirkt die Anwendung einer Kosten- und Erlösrechnung bei Teilkostenrechnung, auch Variable Costing oder Direct Costing bezeichnet. Bei diesem Ansatz wird nur der variable Teil der gesamten Kosten auf die Kostenträgereinheit verrechnet. Der Unterschied zur Vollkostenrechnung besteht darin, dass die Gemeinkosten in fixe und variable Gemeinkosten differenziert werden und nur die variablen Gemeinkosten auf die Kostenträgereinheit verteilt werden. Es wird also keine Schlüsselung der fixen Gemeinkosten vorgenommen. In der Ergebnisrechnung wird dann durch Subtraktion der variablen Selbstkosten von den Erlösen der Deckungsbeitrag berechnet. Dieser steht zur Deckung der fixen Kosten und zur Erwirtschaftung eines Unternehmenserfolgs zur Verfügung. Vom Deckungsbeitrag werden dann die Fixkosten als Block abgezogen, woraus sich der Unternehmenserfolg ergibt. Oben beschriebene Zusammenhänge werden durch die folgenden Abbildungen veranschaulicht: Abb. 1 gibt einen Überblick über die Zurechenbarkeit und Beschäftigungsabhängigkeit von Kosten. Abb. 2 und Abb.3 stellen den Grundaufbau einer Kosten- und Erlösrechnung bei Voll- bzw. Teilkostenrechnung dar.