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Rechnungsabgrenzung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Externes Rechnungswesen]]

Version vom 11. Mai 2013, 08:46 Uhr

Da der Gewinn zeit- bzw. periodengerecht zu ermitteln ist, sind Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich nicht oder nicht nur das Wirtschaftsjahr der Vereinnahmung oder Verausgabung betreffen, abzugrenzen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Handels- und Steuerrechts sowie der IFRS machen es daher erforderlich, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben spätestens bei der Aufstellung des Jahresabschlusses daraufhin untersucht werden, ob sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr oder späteren Zeiträumen wirtschaftlich und sachlich zugeordnet werden müssen. Enthalten die Aufwands- und Ertragskonten Beträge, die auf eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag entfallen, so müssen diese im Interesse einer periodengerechten Gewinnermittlung abgegrenzt werden. Dazu dienen die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei um die "klassischen" transitorischen Posten der Rechnungsabgrenzung.

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller: Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]