Betriebsergebnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Dezember 2015, 18:20 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 IGC-DEFINITION (gekürzt)
- 2 Quelle
- 3 Zusammenfassung der u.g. Autoren
- 4 Gründe für die Ambivalenz
- 5 Gliederung in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB)
- 6 Definition durch die Steuergesetzgebung
- 7 Nutzung des Begriffes in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- 8 Nutzung analoger Begriffe in der angelsächsischen Wirtschaftswelt
- 9 Ersteinstellende Autoren
IGC-DEFINITION (gekürzt)
Betriebsergebnis / Operating result
Das Betriebsergebnis oder operative Ergebnis, resultierend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, zeigt, was das Unternehmen mit dem Betriebszweck verdient hat, also vor Berücksichtigung von Finanzergebnis und Ertragsteuern. Es wird auch als EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bezeichnet.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)
Quelle
Zusammenfassung der u.g. Autoren
Im allgemeinen Verständnis bezeichnet das Betriebsergebnis den Gewinn aus dem normalen (auch als „ordentlich“ bezeichneten) Geschäftsbetrieb eines Unternehmens. Der Terminus ist jedoch ein „buntschillernder“ Begriff. Seine konkrete Ausgestaltung ist willkürlich. Es steht jedem Unternehmen frei, eine für die jeweilige Geschäftstätigkeit geeignete Definition zu wählen.
Gründe für die Ambivalenz
Diese Ambivalenz ist zum einen historisch und zum anderen theoretisch begründet:
- Die Mehrdeutigkeit hat historische Wurzeln, weil der Gewinn-Begriff zu einer Zeit entstand, da es Betriebe und die daran gebundenen Interessengruppen (englisch: Stakeholder) im heutigen Sinne noch gar nicht gab. Der einzelne Kaufmann riskierte für ein „Unternehmen“ sein Geld (z.B. für eine Schiffsreise, um Stoffe oder Gewürze aus Indien und China nach Europa zu bringen) und zog – sofern das Wagnis erfolgreich war – aus dem Verkauf der Waren einen Gewinn. Ob er ihn für sich selbst vereinnahmte oder in ein neues Unternehmen steckte, lag in seinem Ermessen. Dieser Denkansatz ist im allgemeinen Bewusstsein heute immer noch präsent und prägt das landläufige Verständnis.
Betriebe, für die ein eigenständiges Ergebnis bestimmt werden konnte, entstanden erst mit der Entwicklung industrieller Produktionsprozesse. Im Gefolge dieser Entwicklung fand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Begriff des „Betriebsergebnisses“ Eingang in die Praxis. Aber er blieb weiter individuell bestimmt, wie er ursprünglich entstanden war. Heute sind Betriebe die dominierende Organisationsform wirtschaftlicher Tätigkeit, deren Erfolg vom Zusammenwirken verschiedener Interessengruppen maßgeblich geprägt wird. Insofern sind auch mit den Vorstellungen über den Gewinn unterschiedliche Interessen verbunden, aus denen verschiedene Ansprüche an das Betriebsergebnis entstehen:
- Das Ergebnis, das die Arbeiter und Angestellten aus ihrer betrieblichen Leistung gewinnen, sind die von ihnen bezogenen Löhne und Gehälter (interne Leistungsausgaben).
- Das Ergebnis, das die Zulieferer aus dem Betrieb gewinnen, ist die Bezahlung der bezogenen Leistungen (externe Leistungsausgaben).
- Das Ergebnis, das Anteilseigner (englisch: Shareholder) und andere Investoren (z.B. Banken) gewinnen, sind Ausschüttungen und Zinsen (Kapitalausgaben).
- Das Ergebnis, das die Gesellschaft gewinnt, ist die Summe an Steuern und Abgaben (Gesellschaftsausgaben).
- Das Ergebnis, das der Betrieb gewinnt, sind Zahlungsmöglichkeiten für Innovation und Reservebildung, also für Ausgaben, um im Geschäft zu bleiben (Zukunftsausgaben).
Deshalb sind die individuellen Deutungsmöglichkeiten größer und teilweise zum Streitpunkt unterschiedlicher ökonomischer Schulen geworden.
- Die Mehrdeutigkeit liegt aber vor allem daran, dass es im strengen betriebswirt-schaftlichen Sinne so etwas wie „Gewinn“ gar nicht gibt, sondern nur wirtschaftlich relevante – also wertschöpfende – Qualität (s. QZ-Beitrag zum Begriff „Wertschöpfung“) und Ausgaben; Ausgaben des laufenden Geschäfts und Ausgaben, um im Geschäft zu bleiben (vgl. Drucker, P. (1982): The Changing World of the Executive, S. 52):
Die Kernaufgabe jeder Unternehmensführung besteht heute darin, ein ausgewoge-nes Verhältnis der verschiedenen Interessen herbeizuführen. Nur wenn alle Beteiligten ein Ergebnis für sich gewinnen, das sie für angemessen halten, werden sie bereit sein, dem Betrieb ausreichende Mittel für Innovation und Reservebildung zu überlassen. Weil er dann auch zukünftig den organisatorischen Rahmen dafür bieten kann, dieses angemessene Ergebnis zu erwirtschaften. Das moderne Verständnis vom Betriebsergebnis wendet sich daher immer stärker dem „Innovationsbeitrag“ aller Stakeholder zu, also der Differenz zwischen den Einnahmen auf der einen Seite und den Ausgaben für Leistung, Kapital und Gesellschaft auf der anderen. Als Betriebsergebnis gilt dann jener Betrag, der dem Unternehmen für seine Zukunftsausgaben verbleibt.
Oder wie es Eugen Schmalenbach, einer der Begründer der modernen Betriebswirt-schaftslehre schon vor 60 Jahren formulierte: „Darum ist für unsere Betrachtung Erfolg auch etwas anderes als Einkommen. Das Einkommen ist etwas auf eine Person oder einen Personenkreis Bezogenes. Der Erfolg dagegen ist Betriebserfolg.“ (Schmalenbach, E. (1948): Dynamische Bilanz, S. 20)
In der Sprache der Betriebswirtschaftslehre wird der Terminus „Betriebswirtschaft“ in folgende Darstellungen gekleidet:
Gliederung in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB)
Definition durch die Steuergesetzgebung
Der Terminus „Betriebsergebnis“ ist jedoch im HGB nicht kodifiziert. Rechtlich wird der Begriff in Deutschland im Bewertungsgesetz von 1934 festgelegt (§ 202) unter Bezug auf das ebenfalls 1934 erlassene Einkommensteuergesetz (§ 4). Dort wird der Gewinn nicht als Differenz aus Erlösen bzw. Erträgen und Aufwendungen festgelegt sondern als „Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.“
Nutzung des Begriffes in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Noch verworrener wird das Verständnis des Begriffs „Betriebsergebnis“ durch seine abgegrenzte Nutzung als Terminus der in Deutschland üblichen internen Kosten- und Leistungsrechnung. Dort ist er definiert als Differenz zwischen Betriebsleistung und Kosten, wobei Betriebsleistung und Kosten nicht identisch sein müssen mit den Erlösen bzw. Erträgen sowie den Aufwendungen des auf dem HGB beruhenden externen Rechnungswesens.
Nutzung analoger Begriffe in der angelsächsischen Wirtschaftswelt
Schließlich muss beachtet werden, dass die angelsächsische Wirtschaftswelt weder die Begriffe des HGB noch jene der deutschen Kosten- und Leistungsrechnung kennt. Durch die Globalisierung haben sich jedoch vor allem zwei dem Betriebsergebnis verwandte Kenngrößen auch im deutschsprachigen Raum fest etabliert:
- EBIT (englisch: earnings before interest and taxes; wörtlich übersetzt „Gewinn vor Zinsen und Steuern“; praktisch „Gewinn vor Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis und Steuern“)
Der EBIT ist unter normalen Bedingungen mit dem handelsrechtlich abgeleiteten Betriebsergebnis identisch.
- EBITDA (englisch: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization; wörtlich übersetzt „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“; praktisch „Gewinn vor Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis, Steuern und Abschreibungen“).
Der EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) hat mit der Unternehmens-steuerreform 2008 in Deutschland eine rechtliche Verankerung gefunden (Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die sogenannte „Zinsschranke“).
Ersteinstellende Autoren
Walter Schmidt, www.scorecard.de [1]
Rainer Vieregge, www.4egge4you.de [2]