Steuerbilanz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Dezember 2015, 21:39 Uhr
Der Begriff "Steuerbilanz" ist gesetzlich nicht definiert. § 4 Abs. 2 EStG geht von einer "Vermögensübersicht (Bilanz)" zum Zwecke der Gewinnermittlung aus. Die Vorschrift knüpft an § 4 Abs. 1 Satz 1 an, wonach der Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, definiert wird. Dabei ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Diese sind daher auch für die Steuerbilanz maßgebend. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz ist jedoch mittlerweile weitgehend durchbrochen. Die Handelsbilanz kann daher dennoch grundsätzlich der steuerrechtlichen Gewinnermittlung zu Grunde gelegt werden. Es kann aber auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz beigefügt werden (§ 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV).
Literatur
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller