Bilanzpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. März 2013, 21:32 Uhr
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität.
siehe Abschlusspolitik