Fair value less costs to sell: Unterschied zwischen den Versionen
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Der fair value less costs to sell (Nettoveräußerungswert) ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. | Der fair value less costs to sell (Nettoveräußerungswert) ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. | ||
− | Der fair value less costs to sell (Nettoveräußerungswert)kann neben dem Nutzungswert auch im Rahmen des Werthaltigkeitstests den erzielbaren Betrag (recoverable amount) eines Vermögenswerts oder einer ZMGE darstellen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, wie bereits aus der Bezeichnung fair value less costs to sell ersichtlich ist | + | Der fair value less costs to sell (Nettoveräußerungswert) kann neben dem Nutzungswert auch im Rahmen des Werthaltigkeitstests den erzielbaren Betrag (recoverable amount) eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZMGE) darstellen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, wie bereits aus der Bezeichnung fair value less costs to sell ersichtlich ist |
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+ | [[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]] |
Aktuelle Version vom 22. Juni 2018, 11:05 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2020
Der fair value less costs to sell (Nettoveräußerungswert) ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten.
Der fair value less costs to sell (Nettoveräußerungswert) kann neben dem Nutzungswert auch im Rahmen des Werthaltigkeitstests den erzielbaren Betrag (recoverable amount) eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZMGE) darstellen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, wie bereits aus der Bezeichnung fair value less costs to sell ersichtlich ist
siehe: Nettoveräußerungswert