US-GAAP – Zielsystem und Adressaten: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die Unternehmensberichterstattung und damit auch der Teilbereich der Jahresabschlusserstellung sollen den Entscheidungsträgern nach SFAC No. 8 OB2 nützliche (Finanz-)Informationen (''usefull financial information'') liefern. Die gelieferten Daten müssen dabei gemäß SFAC No. 8 OB3 dazu geeignet sein, die Beträge, den Zeitpunkt sowie die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Mittelzu- und -abflüsse einschätzen zu können. Dazu sind nach SFAC No. 8 OB12 Informationen über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Anspruchsberechtigte sowie Auswirkungen von Transaktionen, Ereignissen und Umständen auf diese als auch Informationen über Ergebnishöhe und -zusammensetzung von Belang (SFAC No. 8 OB16). | ||
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2019, 15:15 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2020
Die Zielsetzung des US-amerikanischen Rechnungslegungssystems ist analog zu den IFRS gemäß SFAC No. 8 – Conceptual Framework for Financial Reporting die Wahrnehmung der Informationsversorgung von Adressaten, wobei der Fokus auf der Versorgung externer Abschlussadressaten liegt. Die Interessen derzeitiger und potenzieller Investoren, Kreditgeber und anderer Gläubiger genießen dabei gemäß SFAC No. 8 OB2 Vorrang.
Die Unternehmensberichterstattung und damit auch der Teilbereich der Jahresabschlusserstellung sollen den Entscheidungsträgern nach SFAC No. 8 OB2 nützliche (Finanz-)Informationen (usefull financial information) liefern. Die gelieferten Daten müssen dabei gemäß SFAC No. 8 OB3 dazu geeignet sein, die Beträge, den Zeitpunkt sowie die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Mittelzu- und -abflüsse einschätzen zu können. Dazu sind nach SFAC No. 8 OB12 Informationen über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Anspruchsberechtigte sowie Auswirkungen von Transaktionen, Ereignissen und Umständen auf diese als auch Informationen über Ergebnishöhe und -zusammensetzung von Belang (SFAC No. 8 OB16).
SFAC No. 8 QC4, 5 und 17 sehen in Bezug auf die qualitative Ausgestaltung der entscheidungsnützlichen Informationsversorgung die Relevanz (relevance) und die glaubwürdige Darstellung (faithful representation) von fundamentaler Bedeutung. Um den qualitativen Anforderungen in Bezug auf die Relevanz gerecht zu werden, müssen die bereitgestellten Informationen gemäß SFAC No. 8 QC7 zur Voraussage taugen (predictive value) und sich zur Erwartungsüberprüfung (confirmatory value) eignen. Für die glaubwürdige Darstellung gelten diesbezüglich gemäß SFAC No. 8 QC12 die Anforderungen der Vollständigkeit (completeness), der Neutralität (neutrality) und der fehlerfreien Darstellung (free from error).
Eine Rechenschaftsfunktion, die als Teilmenge der Informationsversorgung angesehen werden kann, ist dem Zielsystem des US-amerikanischen Regelwerks ebenfalls zuzuschreiben. Die Pflicht zur Darstellung der Ergebnisse und der Verpflichtungserfüllung sowie der Effizienz und Effektivität des Managements ergibt sich aus SFAC No. 8 OB4 und OB16.
Eine Ausschüttungsbemessungsfunktion ist den US-GAAP nicht inhärent. Wenngleich im Zuge der Ausschüttungsbemessung in den USA mitunter (bundesstaat- bzw. systemabhängig) auf Rechnungslegungsgrößen referenziert wird, ist diese mit wenigen Ausnahme nicht an die US-GAAP geknüpft und ohnehin an anderer Stelle geregelt. Allerdings kann sich indirekt eine faktische Ausschüttungsbemessungsfunktion ergeben, sofern Adressaten ihre diesbezüglichen Erwartungen am US-GAAP-Abschluss ausrichten.
Quellen
Alvers, Reporting nach US-GAAP, Weinheim, 2011.
Conard, Corporations in Perspective, N. Y., 1976.
Fuchs, Jahresabschlusspolitik und International Accounting Standards, Wiesbaden, 1997.
Scholz, Kapitalerhaltung durch Solvenztests – Eine ökonomische und experimentelle Analyse, Wiesbaden, 2008.
Sieben, Rechnungslegungspolitik als Instrument der Unternehmensführung, Berlin u.a., 1998.
White/Sondhi/Fried, The Analysis and Use of Financial Statements, Hoboken, 2003.
Erstautor
Dr. Markus Philipp Kreipl