Eigenkapitalspiegel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. September 2020, 12:35 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2024
Innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung (auch Eigenkapitalspiegel) werden die einzelnen Bestandteile und Veränderungen des Eigenkapitals für die Berichtsperiode gesondert dargestellt. Der Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung ist die Erhöhung der Transparenz für die Adressaten der externen Rechnungslegung hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder des Konzerns. Nach HGB stellt die Eigenkapitalveränderungsrechnung regelmäßig eine Komponente des Konzernjahresabschlusses für alle Mutterunternehmen und der Halbjahresberichte von börsennotierten Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien dar. In Einzelabschlüssen ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung derzeit in Deutschland nur erforderlich, wenn eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft nicht konzernrechnungslegungspflichtig ist. Nach IFRS ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung gesonderter und gleichrangiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Steuerlich hat der Eigenkapitalspiegel keine Bedeutung.
Regelende Normen § 264 Abs. 1 HGB, § 297 Abs. 1 HGB, IAS 1.8c, IAS 1.96 ff. und DRS 22.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
,Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller