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Nutzungswert: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nutzungswert ==
 
== Nutzungswert ==
Gemäß seiner Definition in IAS 36.6 ist der Nutzungswert (value in use) der Barwert der künftigen Cashflows, den das bilanzierende Unternehmen voraussichtlich aus der fortgeführten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer ZMGE und dem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erzielen kann. Für die Ermittlung des Nutzungswerts ist entscheidend, ob dieser aus dem Blickwinkel eines neutralen Gutachters oder aus Sicht des steuernden Managements nur für Bilanzierungszwecke erfolgt, was letztlich entweder zu einem objektiven oder zu einem subjektiven Nutzungswert führt. Der impairment test nach IAS 36 ermittelt einen vornehmlich unternehmensspezifischen Nutzungswert, der die vom Management gewählten Strategien und deren Umsetzung für den Vermögenswert bzw. die ZMGE berücksichtigt. Der Funktion eines neutralen Gutachters kommt bei der Ermittlung des Nutzungswerts keine Bedeutung zu. Der Nutzungswert entspricht vielmehr einem subjektiven und den individuellen Nutzenvorstellungen entsprechenden Entscheidungswert.  
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Gemäß seiner Definition in IAS 36.6 ist der Nutzungswert (value in use) der Barwert der künftigen Cashflows, den das bilanzierende Unternehmen voraussichtlich aus der fortgeführten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer ZMGE ([[Zahlungsmittelgenerierende Einheit]]) und dem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erzielen kann. Für die Ermittlung des Nutzungswerts ist entscheidend, ob dieser aus dem Blickwinkel eines neutralen Gutachters oder aus Sicht des steuernden Managements nur für Bilanzierungszwecke erfolgt, was letztlich entweder zu einem objektiven oder zu einem subjektiven Nutzungswert führt. Der impairment test nach IAS 36 ermittelt einen vornehmlich unternehmensspezifischen Nutzungswert, der die vom Management gewählten Strategien und deren Umsetzung für den Vermögenswert bzw. die ZMGE berücksichtigt. Der Funktion eines neutralen Gutachters kommt bei der Ermittlung des Nutzungswerts keine Bedeutung zu. Der Nutzungswert entspricht vielmehr einem subjektiven und den individuellen Nutzenvorstellungen entsprechenden Entscheidungswert.  
 
IAS 36.30 beinhaltet verschiedene Elemente, die bei der Ermittlung des Nutzungswerts zwingend zu berücksichtigen sind:
 
IAS 36.30 beinhaltet verschiedene Elemente, die bei der Ermittlung des Nutzungswerts zwingend zu berücksichtigen sind:
  
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IAS 36.31 legt zwei Schritte für die Bestimmung des Nutzungswerts fest: Zum einen sind die zukünftig erwarteten Mittelzuflüsse aus der Nutzung und dem Abgang des Vermögenswerts bzw. der ZMGE zu planen , zum anderen ist ein angemessener Diskontierungszinssatz abzuleiten.
 
IAS 36.31 legt zwei Schritte für die Bestimmung des Nutzungswerts fest: Zum einen sind die zukünftig erwarteten Mittelzuflüsse aus der Nutzung und dem Abgang des Vermögenswerts bzw. der ZMGE zu planen , zum anderen ist ein angemessener Diskontierungszinssatz abzuleiten.
 
  
 
== Quellen ==
 
== Quellen ==

Version vom 28. April 2013, 12:44 Uhr

Nutzungswert

Gemäß seiner Definition in IAS 36.6 ist der Nutzungswert (value in use) der Barwert der künftigen Cashflows, den das bilanzierende Unternehmen voraussichtlich aus der fortgeführten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer ZMGE (Zahlungsmittelgenerierende Einheit) und dem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erzielen kann. Für die Ermittlung des Nutzungswerts ist entscheidend, ob dieser aus dem Blickwinkel eines neutralen Gutachters oder aus Sicht des steuernden Managements nur für Bilanzierungszwecke erfolgt, was letztlich entweder zu einem objektiven oder zu einem subjektiven Nutzungswert führt. Der impairment test nach IAS 36 ermittelt einen vornehmlich unternehmensspezifischen Nutzungswert, der die vom Management gewählten Strategien und deren Umsetzung für den Vermögenswert bzw. die ZMGE berücksichtigt. Der Funktion eines neutralen Gutachters kommt bei der Ermittlung des Nutzungswerts keine Bedeutung zu. Der Nutzungswert entspricht vielmehr einem subjektiven und den individuellen Nutzenvorstellungen entsprechenden Entscheidungswert. IAS 36.30 beinhaltet verschiedene Elemente, die bei der Ermittlung des Nutzungswerts zwingend zu berücksichtigen sind:

- Schätzung des Managements über die künftigen Cashflows aus Nutzung und Abgang des Vermögenswerts,

- Erwartungen über mögliche Veränderungen der Höhe oder des zeitmäßigen Anfalls dieser künftigen Cashflows,

- Zeitwert des Geldes, der durch den aktuellen Zinssatz für risikofreie Anlagen am Markt ausgedrückt wird,

- Risikozuschlag für die mit dem Vermögenswert verbundenen Unsicherheiten und

- andere Faktoren, wie z. B. Illiquidität, die andere Marktteilnehmer bei der Bewertung der künftigen Cashflows berücksichtigen würden.

IAS 36.31 legt zwei Schritte für die Bestimmung des Nutzungswerts fest: Zum einen sind die zukünftig erwarteten Mittelzuflüsse aus der Nutzung und dem Abgang des Vermögenswerts bzw. der ZMGE zu planen , zum anderen ist ein angemessener Diskontierungszinssatz abzuleiten.

Quellen

Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009

Erstersteller

Dr. Jens Reinke, Hamburg

http://www.hsu-hh.de/abwl