Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Umlaufvermögen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Gesetzgeber hat Umlaufvermögen in Handelsrecht und Steuerrecht nicht definiert. Umlaufvermögen wird nach herrschender Meinung im Umkehrschluss aus dem Anla…“)
 
Zeile 17: Zeile 17:
 
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
  
== Autor ==
+
== Ersteinsteller Autor ==
  
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
+
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller  
 +
 
 +
http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]

Version vom 11. März 2013, 23:37 Uhr

Der Gesetzgeber hat Umlaufvermögen in Handelsrecht und Steuerrecht nicht definiert. Umlaufvermögen wird nach herrschender Meinung im Umkehrschluss aus dem Anlagevermögen definiert: das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist wichtig:

• für beide gelten verschiedene Bewertungsvorschriften,

• die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den beiden Größen beeinflusst,

• in der Steuerbilanz werden Sonderabschreibungen, Investitionszulagen und steuerfreie Rücklagen meist nur für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt, und

• Gewinne aus der Veräußerung von Umlaufvermögen bei einer Betriebsaufgabe rechnen u. U. nicht zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.

(§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB)

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010. Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinsteller Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]