Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Betriebseinnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
Zeile 3: Zeile 3:
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
  
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
+
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
  
 
== Ersteinstellender Autor ==
 
== Ersteinstellender Autor ==

Version vom 6. Januar 2017, 13:24 Uhr

Im Gegensatz zu den Betriebsausgaben existiert für den Begriff Betriebseinnahmen keine Legaldefinition. Die Rechtsprechung entwickelte die Definition "Betriebseinnahmen sind Zugänge in Form von Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind". Sowohl bei der Einnahmenüberschussrechnung als auch beim Betriebsvermögensvergleich ist der objektive wirtschaftliche oder der tatsächliche Zusammenhang mit dem Betrieb entscheidend für die Beurteilung als Betriebseinnahme (bzw. als Ertrag). Die betriebliche Veranlassung hängt nicht davon ab, ob die Zugänge im Betrieb erwirtschaftet worden sind. Genauso ist es unerheblich, ob die für eine Betriebsleistung erlangte Gegenleistung in den betrieblichen oder in den privaten Bereich des Steuerpflichtigen gelangt. Maßgeblich ist lediglich, dass die Zuwendung ihre Veranlassung im betrieblichen Bereich hat. (§§ 8 Abs. 1 und 4 Abs. IV EStG)

Literatur

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]