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Zahlungsmittelgenerierende Einheit

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Prüfsiegel gültig bis 2020

Zusammenfassung

Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZMGE) ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die den möglicherweise wertgeminderten Vermögenswert (Impairment Test) beinhaltet und das Abgrenzungskriterium der weitestgehend unabhängigen Mittelzuflüsse erfüllt (IAS 36.6; IAS 36.68). Letzteres ist dabei das relevante Abgrenzungskriterium. Die Vorschriften des IAS 36 quantifizieren den Begriff der kleinsten identifizierbaren Gruppe jedoch nicht näher. Eine Gruppe muss dabei aber aus mindestens zwei Vermögenswerten bestehen, da eine ZMGE erst zu bilden ist, wenn für einen einzelnen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag bestimmt werden kann.

Im Detail

Ein Unternehmen erzielt Mittelzuflüsse durch den Verkauf von Erzeugnissen oder die Erbringung von Dienstleistungen, welche durch den Einsatz von Vermögenswerten produziert bzw. erstellt werden. Eine Gruppe im Sinne der ZMGE ist also dann identifizierbar, wenn in ihr die Vermögenswerte zusammengefasst werden, die zur Produktion von Erzeugnissen oder zur Erstellung von Dienstleistungen erforderlich sind (IAS 36.70). Diese Gruppe von Vermögenswerten generiert somit Cashflows, die von denen anderer Vermögenswerte weitestgehend unabhängig sind und auf deren Grundlage sich ein Nutzungswert für die ZMGE bestimmen lässt. Letzterer kann im Rahmen des impairment test vom Unternehmen als erzielbarer Betrag einer ZMGE angesetzt werden (IAS 36.74). Von der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts kann abgesehen werden, wenn der Nutzungswert der ZMGE bereits deren Buchwert übersteigt oder wenn kein Nettoveräußerungswert bestimmt werden kann, weil keine Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien als Grundlage vorhanden ist (IAS 36.74 i. V. m. IAS 36.19-20). Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer ZMGE ist vergleichbar mit den Regelungen für einzelne Vermögenswerte.

Entscheidend für die Abgrenzung einer ZMGE als kleinste identifizierbare Gruppe ist das Vorliegen eines der beiden folgenden Kriterien:

- Die Mittelzuflüsse sind weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten (IAS 36.6; IAS 36.68) und stammen von Parteien außerhalb des Unternehmens (IAS 36.69).

- Es liegt ein aktiver Markt für die von der Gruppe von Vermögenswerten produzierten Erzeugnisse und erstellten Dienstleistungen vor, an dem diese – wenn auch derzeit ganz oder teilweise intern genutzt – zur Erzielung von Cashflows veräußert werden könnten (IAS 36.70).

Quellen

Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009

Ersteinstellender Autor

Dr. Jens Reinke, Hamburg

http://www.hsu-hh.de/abwl