Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Wirtschaftsgut

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.

Prüfsiegel gültig bis 11.01.2020

Der Begriff des Vermögens ist nicht allgemeingültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert. Diese Zugehörigkeit zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen kann, wobei zwischen freier Verfügungsmacht und betriebsfunktioneller Verfügungsmacht unterschieden wird. Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begriffs der Schuld werden folgende wesentlichen Merkmale gefordert: Vorliegen einer wirtschaftlichen Belastung, Vorhandensein einer Leistungsverpflichtung, Quantifizierbarkeit der Leistung sowie eine selbstständige Bewertbarkeit. Einkommensteuerlich sollen dem die positiven und negativen Wirtschaftsgüter entsprechen (Konvergenzprinzip). Nach IFRS bestimmt das Rahmenkonzept (Framework), ob ein Vermögenswert (asset) bzw. eine Schuld (liability) im Jahresabschluss abgebildet wird.

§ 242 Abs. 1 HGB, § 246 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 EstG, H 4.2 (1) EStR

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]