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Wiederverkaufspreismethode

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Zusammenfassung

Die Wiederverkaufspreismethode wird in der Praxis sehr häufig für die Verrechnungspreis („VP“) Bildung im Vertrieb von Fertigprodukten vom Produzenten an die Vertriebsgesellschaft angewendet. Die Stärke dieser Methode besteht darin, dass sie dem tatsächlichen Verhalten zwischen einem Produzenten und einem unabhängigen Distributor sehr nahe kommt, da sie auf dem Listenpreis abzüglich Rabatt/Bruttoabschlag basiert, und somit fremdüblichem Verhalten in hohem Maße entspricht.

Darstellung der Methode

Die Wiederverkaufspreismethode wird auch als sog. "Resale Price Method (RPM)", "Resale Price Minus Method (R-)" oder "Marktpreis-Minus-Methode" bezeichnet. Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein Produkt, das von einem verbundenen Unternehmen erworben worden ist, an ein unabhängiges Unternehmen weiterveräußert wird. Von diesem Preis, dem sog. Wiederverkaufspreis, wird eine angemessene Bruttomarge abgezogen. Diese Bruttomarge stellt den Betrag dar, aus dem der Wiederverkäufer seine Aufwendungen für den Vertrieb und sonstige betriebliche Aufwendungen zu bestreiten hat und einen wertschöpfungsadäquaten Gewinn erzielt. Mit dem Wiederverkaufspreis abzüglich der Bruttomarge wird der Erwerb der Waren von einem verbundenen Unternehmen verrechnet. Als Wiederverkaufspreis kann dabei grundsätzlich sowohl auf den Ist-Endkundenpreis als auch auf den Plan-Endkundepreis Bezug genommen werden. Weder die OECD Richtlinien noch die deutsche Finanzverwaltung äußern sich eindeutig für oder gegen die Verwendung des Ist- oder eines Plan-Endkundenpreises. Daher sind beide Ansätze im Grundsatz anwendbar.

Bei einer Berechnung auf Basis des Plan-Endkundenpreises ergibt sich das folgende Bild:

• Grad der Fremdüblichkeit: Hoch, da in der Praxis ein Produzent seine Ware i.d.R. auf Basis einer Produkt-Preisliste (d.h. Ziel-/Plan-Endkundenpreise) abzgl. eines individuell verhandelten Abschlags an die jeweilige konzernfremde Vertriebseinheit veräußert.

• Praktikabilität: Gegeben, da die Produktpreislisten systemseitig eingepflegt sind und Rabattmodelle für jeden internen und externen Distributor hinterlegt werden können.

• Auswirkung auf Ergebnis der Vertriebsgesellschaft: Höhere Nettomargenschwankung, da die Ist-Bruttomarge üblicherweise von der Plan-Bruttomarge abweicht.

• VP Dokumentation: Aufwändig, da aufgrund der höhere Nettomargen-Schwankungen eine Abweichungsanalyse für die Bruttomarge notwendig ist.

• Controlling-Sicht: Unterjährig wird mit einem VP für denselben Artikel fakturiert. Daher ist die Performance-Messung auf Basis der "legal books" unkritisch möglich, da sowohl die Ist-Bruttomarge (bzw. zumindest deren Abweichung zur Plan-Bruttomarge), als auch die Ist-Nettomarge von der Vertriebsgesellschaft unmittelbar beeinflusst werden.

• Zoll-Sicht: Unterjährig wird ein einziger Zollwert für denselben Artikel gegenüber derselben Vertriebsgesellschaft verrechnet.


Wird der Wiederverkaufspreis auf Basis des Ist-Endkundenpreises bestimmt, ergibt sich das folgende Bild:

• Grad der Fremdüblichkeit: Niedriger, da ein Produzent seine Ware i.d.R. ausgehend von einer Produkt-Preisliste (d.h. Ziel-/Plan-Endkundenpreise) bepreist.

• Praktikabilität: Im Falle von Direktlieferungen kann zum Zeitpunkt der Warenlieferung der Ist-Endkundenpreis bestimmt werden, aus dem sich wiederum der VP ermitteln lässt. Im Falle der Lagerbestückung der konzerninternen Vertriebsgesellschaft steht zum Zeitpunkt der konzerninternen Lieferung kein Ist-Endkundenpreis fest. Rückwirkende VP Anpassungen werden notwendig, die jedoch von Finanzverwaltungen kritisch gesehen werden.

• Auswirkung auf Ergebnis der Vertriebsgesellschaft: Da hier die Ist-Bruttomarge der Plan-Bruttomarge entspricht, ergeben sich geringere Nettomargenschwankungen.

• VP Dokumentation: Da es keine Bruttomargenabweichung und geringere Nettomargen-Schwankungen gibt, gestaltet sich die VP Dokumentation weniger aufwändig.

• Controlling-Sicht: Unterjährig ergeben sich aus diesem Ansatz viele verschiedene VP für denselben Artikel. Die Performance-Messung auf Basis "legal books" ist deutlich schwieriger, da sowohl die Brutto-Marge (fest hinterlegt) als auch die EBIT-Marge (auch ein zu niedrig verhandelter Ist-Endkundenpreis erzielt eine Ist-Bruttomarge, die der Plan-Bruttomarge entspricht) als KPI ungeeignet sind. Alternative KPI ("management books") basieren vor Allem auf Plan-Ist-Abweichungen.

• Zoll-Sicht: Vereinzelt finden sich kritische Äußerungen, dass unterjährig unterschiedliche VP Zoll-Nachfragen/-Prüfungen auslösen könnten. Diese Beobachtung beschränkt sich aber nicht auf Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, da auch für die Lieferung desselben Artikels zu unterschiedlichen konzernfremden Distributoren/Kunden meist unterschiedliche Preise fakturiert werden. Grundsätzlich hängt bei diesem VP Verfahren die Höhe der angemessenen Bruttomarge von dem Ausmaß der Funktionen und Risiken sowie der eingesetzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter des Wiederverkäufers ab. Je umfangreicher dieses F&R Profil, desto höher sollte die Ziel-Bruttomarge festgelegt werden.

Die Erfahrung aus internationalen Betriebsprüfungen zeigt, dass die Angemessenheit der mittels der Wiederverkaufspreismethode ermittelten VP von den Finanzverwaltungen häufig anhand der Nettomarge der Vertriebsgesellschaft verprobt wird. Da der Fokus der Wiederverkaufspreismethode aber auf eine angemessene Bruttomarge gerichtet ist, ergibt sich im Ergebnis häufig eine sehr breite Streuung der Nettomargen der Vertriebsgesellschaften. Daher besteht ein hohes Risiko, dass Vertriebsgesellschaften trotz fremdüblicher Bruttomarge von der Finanzverwaltung als "zu profitabel" (outbound) bzw. "zu wenig profitablen" (inbound) angegriffen werden.

Theoretische Eignung

Die Wiederverkaufspreismethode ist eine marktorientierte VP Methode, die am Marktpreis ansetzt und daraus den VP retrograd ermittelt. Dieses Vorgehen erlaubt eine flexible Reaktion auf Änderung der Marktbedingungen und ist eher funktions- als produktorientiert.

Praktische Anwendbarkeit

In der Praxis wird dieses VP Verfahren hauptsächlich beim Verkauf von Ware vom Produzenten an Vertriebsunternehmen angewandt. Die fremdüblichen Bruttomargen werden dabei i.d.R. anhand von Datenbankanalysen ermittelt. Diese Datenbankanalysen gestalten sich ist in der Praxis häufig vergleichsweise schwierig, weil die in den Datenbanken ausgewiesenen "Kosten" je Vergleichsunternehmen teilweise nicht trennscharf zwischen "COGS (cost of goods sold)" und "OPEX (operational expenditures - Betriebsausgaben)" ausgewiesen werden. Darüber hinaus weist die Wiederverkaufspreismethode Schwächen bei sehr volatilen Märkten und bei einer Vielzahl von Neuprodukten auf.

Aus Controlling-Perspektive ist festzuhalten, dass der Vertrieb durch die Intervention der Steuerabteilung immer zu (scheinbar) „seiner“ Vertriebsmarge kommt. Während auf Plan-Werten der Erfolg leicht überprüfbar und steuerbar ist, stellt die andere Variante die Controlling-Abteilung unterjährig vor Probleme. Der Erfolg des Vertriebs ist damit erheblich von der Steuerabteilung mitbeeinflusst. Es braucht darum in der Regel weitere Meßgröpen zur Vertriebssteuerung. Dabei stellt die Auswahl von geeigneten KPI’s, die nicht vom VP beeinflusst sind, eine Herausforderung dar. Gegebenenfalls sollte die Steuerung des Vertriebs komplett von steuerlichen Einflüssen separiert werden.

Hinweise zur Controlling-Sicht finden Sie hier.[1]

Quellen

Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß, Martin Lagarden: Verrechnungspreise: Praxisleitfaden für Controller und Steuerexperten, 2. Auflage, Haufe, Freiburg, 2016

Lorenz Bernhardt (Hrsg.): Verrechnungspreise, 1. Auflage, Boorberg, Stuttgart, 2014

Ersteinstellende Autoren

Dipl.-Wirt.-Inf. Jörg Hanken, Steuerberater, CVA; PwC München

Dipl.-Oec. Guido Kleinhietpaß, [ http://www.controllerakademie.de/fachseminare/verrechnungspreise.html]

Dipl.-Volksw. Dr. Benjamin Protte; PwC München