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Verbindlichkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.
 
Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
  
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
  
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:52 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020

Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.

Eine Verbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Kaufmanns gegenüber einem Dritten, die

- erzwingbar ist,

- sich auf eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistung richtet und

- eine wirtschaftliche Belastung darstellt.

Während Verbindlichkeiten hinsichtlich Höhe und Erfüllungszeitpunkt als sicher gelten, werden ungewisse Verbindlichkeiten in den Rückstellungen ausgewiesen. Beide zusammen ergeben die Schulden des Unternehmens. (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB und § 266 Abs. 3 C HGB)

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]