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Umsatzsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Steuersätze betragen aktuell (2017) in Deutschland 19% als Regelsteuersatz und 7% als ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel, Bücher). Teilweise gibt es auch Befreiungen, wie z.B. innergemeinschaftliche Leistungen (in andere Länder der Europäischen Union).
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Die Steuersätze betragen aktuell (17.6.2020) in Deutschland 19% als Regelsteuersatz und 7% als ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel, Bücher), die im Rahmen der Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschafts nach den Maßnahmen zu Corona-Pandemie-Bekämpfung für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020 auf 16% bzw. 5% temporär gesenkt werden. Teilweise gibt es auch Befreiungen, wie z.B. innergemeinschaftliche Leistungen (in andere Länder der Europäischen Union).
  
  

Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:44 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020

Die Umsatzsteuer (USt) - in der Praxis auch als Mehrwertsteuer bezeichnet - greift in erheblichem Maße in das betriebliche Rechnungswesen ein. Das belegt schon ein Blick in die verschiedenen Kontenrahmen: Es existieren unterschiedliche Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten und daneben sind viele Finanzbuchhaltungskonten, die zur Buchung alltäglicher Geschäftsvorfälle dienen, mit einer Funktion ausgestattet, die die bei den jeweiligen Geschäftsvorgängen notwendigen Umsatzsteuerbuchungen automatisch vornehmen (Umsatzsteuerautomatik). Das soll helfen, den Umgang mit dieser Steuerart in der betrieblichen Praxis zu erleichtern. Während andere Steuern in zeitlich größeren Abständen oder zu bestimmten Anlässen Buchungen auslösen, haftet die Umsatzsteuer an dem täglichen Massengeschäft und führt so zu einer ganz erheblichen Arbeitsbelastung für das Rechnungswesen.


Die Steuersätze betragen aktuell (17.6.2020) in Deutschland 19% als Regelsteuersatz und 7% als ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel, Bücher), die im Rahmen der Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschafts nach den Maßnahmen zu Corona-Pandemie-Bekämpfung für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020 auf 16% bzw. 5% temporär gesenkt werden. Teilweise gibt es auch Befreiungen, wie z.B. innergemeinschaftliche Leistungen (in andere Länder der Europäischen Union).


Literatur

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]