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Sachverhaltegestaltungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sachverhaltegestaltung umfasst im Rahmen der [[Abschlusspolitik]] alle Maßnahmen, die auf die Beeinflussung der Abbildungswirkung ökonomischer Realitäten abzielen, und werden – mit Ausnahme der Gewinnverwendungspolitik – vor dem Bilanzstichtag realisiert. Da Sachverhaltegestaltungen in der Regel vor dem Bilanzstichtag liegen, sind diese Schritte für den externen Abschlussadressaten – soweit es sich nicht um einschneidende Großmaßnahmen handelt – kaum zu erkennen. Sachverhaltegestaltungen zielen darauf ab, das der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegende Mengen- und Strukturgerüst zu beeinflussen. Die ökonomische Realität wird durch tatsächliches Handeln oder durch die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften unternehmenszielorientiert neu geschaffen, verändert oder vermieden, was letztlich eine veränderte bilanzielle Behandlung zur Folge hat.  Der Vorteil von Sachverhaltegestaltungen ist, dass diese nicht durch Rechnungslegungsnormen eingegrenzt werden und somit auch nicht der Kontrolle durch den Abschlussprüfer unterliegen.
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Sachverhaltegestaltung umfasst im Rahmen der [[Abschlusspolitik]] alle Maßnahmen, die auf die Beeinflussung der Abbildungswirkung ökonomischer Realitäten abzielen, und werden – mit Ausnahme der Gewinnverwendungspolitik – vor dem Bilanzstichtag realisiert. Da Sachverhaltegestaltungen in der Regel vor dem Bilanzstichtag liegen, sind diese Schritte für den externen Abschlussadressaten – soweit es sich nicht um einschneidende Großmaßnahmen handelt – kaum zu erkennen. Sachverhaltegestaltungen zielen darauf ab, dass der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegende Mengen- und Strukturgerüst zu beeinflussen. Die ökonomische Realität wird durch tatsächliches Handeln oder durch die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften unternehmenszielorientiert neu geschaffen, verändert oder vermieden, was letztlich eine veränderte bilanzielle Behandlung zur Folge hat.  Der Vorteil von Sachverhaltegestaltungen ist, dass kaum durch Rechnungslegungsnormen eingegrenzt werden können und somit auch kaum der Kontrolle durch den Abschlussprüfer unterliegen.
  
 
Vor dem Bilanzstichtag liegende Gestaltungen ökonomischer Vorgänge können wie folgt systematisiert werden:
 
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== Quellen ==
 
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Eiselt, Andreas/Müller, Stefan: IFRS Gestaltung und Analyse von Jahresabschlüssen, Berlin 2011
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Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009
 
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009
  
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2019, 14:52 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Sachverhaltegestaltung umfasst im Rahmen der Abschlusspolitik alle Maßnahmen, die auf die Beeinflussung der Abbildungswirkung ökonomischer Realitäten abzielen, und werden – mit Ausnahme der Gewinnverwendungspolitik – vor dem Bilanzstichtag realisiert. Da Sachverhaltegestaltungen in der Regel vor dem Bilanzstichtag liegen, sind diese Schritte für den externen Abschlussadressaten – soweit es sich nicht um einschneidende Großmaßnahmen handelt – kaum zu erkennen. Sachverhaltegestaltungen zielen darauf ab, dass der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegende Mengen- und Strukturgerüst zu beeinflussen. Die ökonomische Realität wird durch tatsächliches Handeln oder durch die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften unternehmenszielorientiert neu geschaffen, verändert oder vermieden, was letztlich eine veränderte bilanzielle Behandlung zur Folge hat. Der Vorteil von Sachverhaltegestaltungen ist, dass kaum durch Rechnungslegungsnormen eingegrenzt werden können und somit auch kaum der Kontrolle durch den Abschlussprüfer unterliegen.

Vor dem Bilanzstichtag liegende Gestaltungen ökonomischer Vorgänge können wie folgt systematisiert werden:

- sachverhaltegestaltende Terminpolitik: Geschäftsvorfälle werden zeitlich vor den Bilanzstichtag gezogen oder über diesen hinausgeschoben.

- sachverhaltegestaltende Transaktionspolitik: Bestimmte Maßnahmen werden vor dem Bilanzstichtag ausgeführt bzw. unterlassen und nach dem Bilanzstichtag – soweit möglich – wieder rückgängig gemacht. Entsprechend sind korrigierbare Maßnahmen ohne Langzeitwirkung von nicht revidierbaren Maßnahmen mit Langzeitwirkung zu unterscheiden.

Neben den bisher genannten Maßnahmen zur Gestaltung von ökonomischen Vorgängen vor dem Bilanzstichtag kann Sachverhaltegestaltung in vereinzelten Fällen – insbesondere bei der Gewinnverwendungspolitik – auch nach dem Bilanzstichtag stattfinden.

Quellen

Eiselt, Andreas/Müller, Stefan: IFRS Gestaltung und Analyse von Jahresabschlüssen, Berlin 2011

Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009

Ersteinstellender Autor

Dr. Jens Reinke, Hamburg

http://www.hsu-hh.de/abwl