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Integrated Reporting

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Prüfsiegel gültig bis 2020

Hintergrund

Bedingt durch die wachsenden Informationsbedürfnisse der Adressaten gewinnen derzeit in der Unternehmenspublizität zwei neue Berichterstattungskonzepte stark an Bedeutung, welche sowohl auf quantitative als auch auf qualitative Aspekte des betrieblichen Handelns eingehen.

Während die Nachhaltigkeitsberichterstattung, etwa nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), ausgewogen auf ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Faktoren der unternehmerischen Tätigkeit eingeht, strebt das sog. Integrated Reporting die Verknüpfung der Finanz- mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Dabei geht es um mehr als eine weitere Angabepflicht. Anders wie die aus § 289 Abs. 3 HGB resultierende Pflicht, im Lagebericht als große Kapitalgesellschaft - sofern bedeutsam - auch auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange) einzugehen oder die Nichtfinanzielle Berichterstattung nach § 289b HGB, geht es darum, bislang „isolierte“ Teile der Berichterstattung miteinander in Beziehung zu setzen und so ein ganzheitliches Unternehmensbild zu zeigen. Es geht nicht um mehr Informationen, sondern um verbesserte Informationsqualität. Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss zentrales Thema von Unternehmensführung und -überwachung werden. Sie sollte keinesfalls als eine weitere bürokratische Pflichtaufgabe abgetan werden, die in die Investor Relation-, Marketing- oder Rechnungslegungsabteilung delegiert werden kann. Letztlich ist Nachhaltigkeit eine bereits durch Controlling mit Chancen- und Risikomanagementansätzen unterstützte Thematik, die auch vielfach schon in Organisationen gelebt wird. Dennoch besteht häufig Verbesserungspotenzial, wobei das Integrated Reporting auch als Anstoß der stärkeren Zusammenführung des externen und internen Rechnungswesens sowie weiterer Abteilungen und der Unternehmensführung verstanden werden kann.

Rahmenkonzept

Als Orientierungsrahmen hat das International Integrated Reporting Council (IIRC http://www.theiirc.org) im Dezember 2013 ein Rahmenkonzept für das Integrated Reporting verabschiedet (http://www.theiirc.org/international-ir-framework/). Charakteristisches Element ist dessen prinzipienbasierter Ansatz. Folglich enthält dieser keine detaillierte Auflistung konkreter Berichterstattungselemente. Idee ist vielmehr, den Unternehmen einen einheitlichen Rahmen für die Erstellung eines integrierten Berichts vorzugeben, der dann individuell auszugestalten ist. Bei der öffentlichen Resonanz und der breiten Einbindung weiterer Standardsetter ist zu erwarten, dass dieses Berichtsrahmen bei den berichtenden Gesellschaften und Adressaten eine hohe Akzeptanz erfahren wird.

Anfang 2020 wurde eine Überarbeitung des Rahmenkonzepts vom IIRC angestoßen (https://integratedreporting.org/news/iirc-opens-90-day-consultation-on-revisions-to-the-international-framework/).

Ziele

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie integrierte Berichterstattung gehen durch die simultane Offenlegung finanzieller und nichtfinanzieller Angaben auf das zunehmende Informationsbedürfnis der Adressaten insbesondere hinsichtlich des ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins einer Gesellschaft ein. Folglich vermögen beide Berichterstattungskonzepte einen grundlegenden Wandel der gegenwärtig überwiegend auf den Ausweis quantitativer Angaben ausgerichteten externen Rechnungslegung hervorzurufen. Die Intensität dieses Wandels divergiert indes dahingehend, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung neben der Finanzberichterstattung den Standpunkt einer weiteren zentralen Säule der externen Rechnungslegung einzunehmen versucht und demgegenüber die integrierte Berichterstattung die vollständige Zusammenführung dieser beiden Berichterstattungskonzepte beabsichtigt. Im Gegensatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vermag das Integrated Reporting folglich eine fundamentalere Veränderung der Unternehmensberichterstattung zu bewirken. Dabei ist auch zu beachten, dass die Wirkung weit über die bloße Berichterstattung hinaus reicht. Schließlich soll auch intern mit diesen integrierten Größen gesteuert werden, was auch Anpassungen etwa des Ziel- und Controllingsystems notwendig werden lässt. Hierbei muss das Management sich eine Vorstellung über die Umwelt und die Wirkungsweisen verschaffen. Nur so kann zielorientiert gesteuert werden. Allerdings besteht bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. integrierten Berichterstattung das Problem, dass auch der Adressat sich eine Vorstellung von den Wirkungsweisen macht und entsprechend auch diese Vorstellung in den Kommunikationsprozess einzubinden ist.

Umsetzungsherausforderungen

Eine große Gefahr besteht darin, dass durch das bewusste oder unbewusste Ausnutzen der Problematik der mangelnden Überprüfbarkeit vieler Annahmen über Wirkungszusammenhänge die Nachhaltigkeitsdebatte von Lobbygruppen überlagert wird, welche die Berichterstattung und damit auch die Entscheidungen der Adressaten in bestimmte Richtungen lenken. Zudem wird die Nachhaltigkeitsdebatte überlagert von gesellschaftlichen Strömungen, deren Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit letztlich nur über das Modell der sich selbst erfüllenden Annahmen zu verstehen ist. Bei sich ändernden Wertvorstellungen ist letztlich die Grenze der Möglichkeiten der anzustrebenden Nachhaltigkeit erreicht, da selbst bei gutem Willen das Management nicht gesellschaftliche Trends komplett in die Betrachtung integrieren kann. Zusammenfassend stellt das Integrated Reporting einen guten Weg dar, die Jahresabschlüsse und Lageberichte aussagefähiger zu gestalten. Auch zahlreiche Pilotunternehmen gerade aus Deutschland zeigen die Relevanz dieser Fortentwicklung. Umso problematischer erscheint jedoch die konkrete Ausgestaltung zu sein. Zudem muss angesichts des in der EU eigentlich angestrebten Bürokratieabbaus die Frage geklärt werden, in wie weit die Unternehmenspublizität zukünftig größen-, rechtsform- und finanzierungsabhängig aufgefächert erfolgt soll. Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen kommen über die CSR-Richtlinie zumindest Inhalte des Integrated Reportings pflichtgemäß auch in den Lagebericht bzw. kann das Integrated Reporting als ausgelagerte nichtfinanzielle ERklärung Teile des bisherigen Lageberichtsinhalts übernehmen.

Literaturhinweise

Freidank, C.-Chr./Müller, S./Velte, P.: Handbuch Integrated Reporting, Erich Schmidt-Verlag, Berlin, 2015.

Lindner, C./Müller, S.: Die Standards der Global Reporting Initiative als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Berichterstattung – Inhaltlicher Überblick und Vorschlag zur Anwendung, IRZ 3/2020, S. 139-145.

Müller, S./Stawinoga, M.: Unternehmensberichterstattung: Finanz-, Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstattung im Vergleich – Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Entwicklungsperspektiven der drei Berichterstattungskonzepte, in Die Steuerberatung 11/2013, S. 461-466.

Müller, S./Stawinoga, M.: Integrierte Berichterstattung: Aufstellung und Prüfung eines integrierten Berichts vor dem Hintergrund aktueller Verlautbarungen des IIRC, in: Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung 6/2013, S. 303 – 309.

Kreipl, M./Müller, S./Stawinoga, M.: Nachhaltigkeit als neues Managementpostulat - Erdung eines Schlagworts und Implikationen für die Unternehmenssteuerung und -überwachung, in: Zeitschrift für Corporate Governance 3/2013, S. 137-141.

Autor

Univ. Prof. Dr. Stefan Müller, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg

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