Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

IFRS – Zielsystem und Adressaten

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.

Der infolge der industriellen Revolution ausgehend von Großbritannien im angloamerikanischen Raum entwickelten Rechnungslegungstradition kam im Zuge der Entstehung der Kapitalmärkte im Gegensatz zum Rechnungslegungszielsystem kontinentaleuropäischer Länder von Anfang an die Aufgabe der Informationsbereitstellung für Anteilseigner zu. Die Mitwirkung privater Institutionen (Das International Accounting Standards Commitee – kurz IASC – wurde am 29. Juni 1973 als privatrechtliche Organisation gegründet. Zu den Gründern gehörten Berufsverbände von Wirtschaftsprüfern aus 10 Ländern) am Standardsettingprozess macht in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit einer fast ausschließlichen Trennung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlungen deutlich. Im Sinne der Zielsetzung von nach internationalen Standards aufgestellten Abschlüssen ist unter der Bereitstellung für Anteilseigner die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen (Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Entwicklungen in Bezug auf die Finanz- und Ertragslage von Unternehmen), die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (fair presentation, IAS 1.15), an einen weiten Adressatenkreis zu verstehen (decision usefullness, F.12; IAS 1.9 rev. 2007). Eine Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse und der Handlungen sowie Verantwortlichkeiten des Managements und damit zur Rechenschaft, die als Teilmenge der Informationsversorgung angesehen werden kann, ist dem internationalen Regelwerk analog zum HGB inne. Eine Ausschüttungsbemessungsfunktion, wie sie als Teil der multivarianten Ziele der handelsrechtlichen Rechnungslegung existiert, ist den IFRS analog zu einer Steuerbemessungsfunktion dagegen nicht inhärent. Dem Rahmenkonzept der IFRS zufolge zählen dabei zu den Abschlussadressaten:

• derzeitige und potentielle Investoren

• Arbeitnehmer

• Kreditgeber

• Lieferanten sowie andere Kreditoren

• Regierungen und deren Institutionen

• Kunden

• Öffentlichkeit

• Management (Selbstinformation)

Das Informationsinteresse der Investoren steht im Vordergrund. Zudem geht der Standardsetter davon aus, dass mit der Befriedigung der Informationsbedürfnisse der Investoren jene der anderen Adressatengruppen weitestgehend abgegolten sind (F.10). IFRS-Abschlüsse sind mit Blick auf die Informationsfunktion zwar analog zum handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss als informatorischer Kompromiss zu betrachten, weisen jedoch eine deutlich geringere Kompromissbreite bzw. -quote auf. Die EU-weite Pflicht zur Aufstellung sämtlicher Konzernabschlüsse für am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnende Geschäftsjahre bei Vorlage einer Kapitalmarktorientierung (Art. 4 und 9 der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 setzen für die Kapitalmarktorientierung eine Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaates voraus. Mit der Einführung des am 16. Juli 2007 beschlossenen Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes am 1. November 2007 wurden in Deutschland der amtliche und der geregelte Markt unter dem Begriff des regulierten Marktes zusammengefasst, was in Bezug auf die Verwendung des Begriffs geregelter Markt durch die EU mitunter zu Interpretationsproblemen führen kann) des berichtenden Unternehmens nach den IFRS, die mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 beschlossen und in Deutschland mit § 315a Abs. 1 i. V. m. Art. 4 und 9 der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 bzw. § 315a Abs. 2 HGB in nationales Recht überführt wurde, erweitert die Bedeutung der kapitalmarktorientierten Forschung auch für den europäischen Raum. Zudem steht es nicht kapitalmarktorientierten Muttergesellschaften frei unter Rückgriff auf das Wahlrecht des § 315a Abs. 3 HGB ebenfalls einen Jahresabschluss nach den IFRS zu erstellen. Die darüber hinaus in § 325 Abs. 2a i. V. m. § 325 Abs. 2b HGB existente Gewährung einer IFRS Anwendung in Bezug auf den Einzelabschluss ersetzt den handelsrechtlichen Abschluss hingegen nur bei der Offenlegung.

Quellen

Ammann/Müller, IFRS – International Financial Reporting Standards – Bilanzierungs-, Steuerungs- und Analysemöglichkeiten, Berlin, 2006.

Freidank, Zielformulierung und Modellbildungen im Rahmen der Rechnungslegungspolitik, in: Freidank (Hrsg.), Rechnungslegungspolitik, Berlin u.a.O., 1998.

Kleindiek, Kommentierung – Einführung, in: Münchener Kommentar Bilanzrecht – IFRS, München, 2009, Loseblatt, Rz. 54-124.

Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-Kommentar, 8. Aufl., Freiburg 2011.

Pellens/Füllbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung – IFRS 1 bis 8, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe, Stuttgart, 201ß.

Watrin, Kommentierung – Einführung, in: Münchener Kommentar Bilanzrecht – IFRS, München, 2009, Loseblatt, Rz. 1-48.

Ersteinstellender Autor

Dipl.-Kfm. Markus Philipp Kreipl