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GmbH & Co KG: Unterschied zwischen den Versionen

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Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH miteinander dergestalt, dass die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters zwar unbegrenzt, aber eben doch nur auf das abgrenzbare Vermögen der GmbH beschränkt ist, sodass das Risiko überschaubar bleibt.
 
Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH miteinander dergestalt, dass die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters zwar unbegrenzt, aber eben doch nur auf das abgrenzbare Vermögen der GmbH beschränkt ist, sodass das Risiko überschaubar bleibt.
 
Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft und im Wesentlichen dem Recht der Kommanditgesellschaft unterworfen). Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs 2 HGB die für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften und gemäß § 105 Abs. 2 HGB die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geltenden Vorschriften) anzuwenden. In der Rechnungslegung werden sie jedoch den Kapitalgesellschaften gleichgestellt
 
Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft und im Wesentlichen dem Recht der Kommanditgesellschaft unterworfen). Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs 2 HGB die für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften und gemäß § 105 Abs. 2 HGB die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geltenden Vorschriften) anzuwenden. In der Rechnungslegung werden sie jedoch den Kapitalgesellschaften gleichgestellt
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Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
  
== Autor ==
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== Ersteinstellender Autor ==
  
 
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
 
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 13:59 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH miteinander dergestalt, dass die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters zwar unbegrenzt, aber eben doch nur auf das abgrenzbare Vermögen der GmbH beschränkt ist, sodass das Risiko überschaubar bleibt. Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft und im Wesentlichen dem Recht der Kommanditgesellschaft unterworfen). Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs 2 HGB die für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften und gemäß § 105 Abs. 2 HGB die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geltenden Vorschriften) anzuwenden. In der Rechnungslegung werden sie jedoch den Kapitalgesellschaften gleichgestellt

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]