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Gewinnrealisierung

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Rechtsnormen

§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB


§ 4 Abs. 1 EStG

§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG

R 4.1 Abs. 5 EStR


R 5.2EStR

R 5.3EStR

R 5.4 EStR


Einordnung in die GoB

Realisationsprinzip.jpg



Erklärung

Die Gewinnrealisierung ist die Erbringung der Erfüllungshandlung durch den Leistungsverpflichteten, die von ihm geschuldet wird. Gewinne dürfen gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dieses Prinzip wird auch Realisationsprinzip genannt und gehört zu den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Dabei gelten für verschiedenartige Transaktionen unterschiedliche Realisationszeitpunkte. Im Zuge der Maßgeblichkeit gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EStG werden diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung von buchführungspflichtigen sowie buchführenden Kaufleuten übernommen und bedarf einheitlicher Auslegung, da es im Steuerrecht bezüglich des Realisationsprinzips keine Sonderregelungen gibt. Gem. R 4.1 Abs. 5 i.V.m. R 5.2 bis 5.4 EStR sind diese Grundsätze auch bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG heranzuziehen. Das Realisationsprinzip wird demnach nicht nur bei buchführungspflichtigen und freiwillig buchführenden Kaufleuten, sondern auch bei sonstigen bilanzierenden Steuerpflichtigen wie Landwirten und Angehörigen der Freien Berufe angewendet. Aufgrund von unvollständigen Informationen und der Unsicherheit künftiger Ereignisse ergeben sich zwangsweise Ermessensspielräume, die mit kaufmännischer Vorsicht zu behandeln sind. Das BilMoG und BilRUG haben dabei das Realisationsprinzip im Grunde nicht verändert.


Literatur

Adler Hans / Düring Walther / Schmaltz Kurt, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Auflage, 2000, Schäffer-Poeschel Verlag, § 252 HGB, Rz. 68.

Anzinger Heribert M., in: Herrmann Carl / Heuer Gerhard / Raupach Arndt, EStG / KStG, Köln, 2016, Otto Schmidt Verlag, § 5 EStG, Anm. 32,33.

Art. 6 Abs. 1 c) i) Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013.

BFH-Urteil vom 29.11.2007, IV R 62/05 (BStBl. II 2008, S. 559).

Dauber Desiree: Das Realisationsprinzip als Grundprinzip der steuerrechtlichen Gewinnermittlung (Europäische Hochschulschriften), Frankfurt, 2003, Peter Lang Verlag, S. 130.

Forster Karl-Heinz: Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften, in: Die Wirtschaftsprüfung (WPg) 1971, S. 393 (393).

Hennrichs Joachim, in: Tipke Klaus / Lang Joachim, Steuerrecht, 22. Aufl., Köln, 2015, Otto Schmidt Verlag, § 9 Rz. 401.

Hennrichs Joachim, in: Tipke Klaus / Lang Joachim, Steuerrecht, 22. Aufl., Köln, 2015, Otto Schmidt Verlag, § 9 Rz. 88.

Kanzler, in: Prinz / Kanzler (Hrsg.) NWB Praxishandbuch BilStRecht, 2. Aufl. 2014, Rz. 144-154.

Leffson: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl., Düsseldorf, 1987, IDW-Verlag, S. 479.

Marx Jürgen: Grundsätze der Gewinnrealisierung im Handels- und Steuerbilanzrecht, NWB Unternehmenssteuern und Bilanzen (StuB), 09/2016, S. 327 (333).

Prinz Ulrich: Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht, in: Der Betrieb, Nr. 1, 08.01.2016, S. 9 (9 f.).

Schmidt Ludwig / Weber-Grellet Heinrich, EStG, 34. Aufl., München, 2015, Beck Verlag, § 5 Rz. 78.

Tiedchen Susanne, in: Herrmann Carl / Heuer Gerhard / Raupach Arndt, EStG / KStG, Köln, 2016, Otto Schmidt Verlag, § 5 EStG Rz. 396.

Tiedchen Susanne, in: Münchner Kommentar zum Bilanzrecht, München, 2013, München, § 252 HGB Rz. 65.

v. Wolfersdorff Janine, Steuerbilanzielle Gewinnermittlung, 2014, Josef Eul Verlag, S. 178-184.

Velte Patrick: Fiskalpolitische Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung, in: Steuer und Wirtschaft (StuW) 2013, S. 197 (197).

Winkeljohann Norbert / Büssow Thomas, in: Beck’scher Bilanz-Kommentar, 9. Aufl., München, 2014, Beck Verlag, § 255 Rz. 43-49.


Ersteinstellender Autor

Christoph Bieramperl