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Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Literatur ==
 
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
  
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:17 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020


Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:

• Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag.

• Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw.


Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.


Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in

• Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

• Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und

• sonstige Ausleihungen.


Zum Umlaufvermögen gehören

• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

• Forderungen gegen verbundene Unternehmen,

• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und

• sonstige Vermögensgegenstände.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]