Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[geprüfte Version][Markierung ausstehend]
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
''Prüfsiegel gültig bis 07.01.2020''
+
''Prüfsiegel gültig bis 2020''
 +
 
  
 
Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:
 
Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:
Zeile 32: Zeile 33:
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
  
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
+
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
  
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:17 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020


Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:

• Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag.

• Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw.


Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.


Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in

• Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

• Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und

• sonstige Ausleihungen.


Zum Umlaufvermögen gehören

• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

• Forderungen gegen verbundene Unternehmen,

• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und

• sonstige Vermögensgegenstände.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]