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Eigenkapitalspiegel: Unterschied zwischen den Versionen

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Innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung (auch Eigenkapitalspiegel) werden die einzelnen Bestandteile und Veränderungen des Eigenkapitals für die Berichtsperiode gesondert dargestellt. Der Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung ist die Erhöhung der Transparenz für die Adressaten der externen Rechnungslegung hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder des Konzerns. Nach HGB stellt die Eigenkapitalveränderungsrechnung regelmäßig eine Komponente des Konzernjahresabschlusses für alle Mutterunternehmen und der Halbjahresberichte von börsennotierten Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien dar. In Einzelabschlüssen ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung derzeit in Deutschland nur erforderlich, wenn eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft nicht konzernrechnungslegungspflichtig ist. Nach IFRS ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung gesonderter und gleichrangiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Steuerlich hat der Eigenkapitalspiegel keine Bedeutung.
 
Innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung (auch Eigenkapitalspiegel) werden die einzelnen Bestandteile und Veränderungen des Eigenkapitals für die Berichtsperiode gesondert dargestellt. Der Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung ist die Erhöhung der Transparenz für die Adressaten der externen Rechnungslegung hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder des Konzerns. Nach HGB stellt die Eigenkapitalveränderungsrechnung regelmäßig eine Komponente des Konzernjahresabschlusses für alle Mutterunternehmen und der Halbjahresberichte von börsennotierten Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien dar. In Einzelabschlüssen ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung derzeit in Deutschland nur erforderlich, wenn eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft nicht konzernrechnungslegungspflichtig ist. Nach IFRS ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung gesonderter und gleichrangiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Steuerlich hat der Eigenkapitalspiegel keine Bedeutung.

Version vom 22. Juni 2018, 10:56 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020


Innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung (auch Eigenkapitalspiegel) werden die einzelnen Bestandteile und Veränderungen des Eigenkapitals für die Berichtsperiode gesondert dargestellt. Der Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung ist die Erhöhung der Transparenz für die Adressaten der externen Rechnungslegung hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder des Konzerns. Nach HGB stellt die Eigenkapitalveränderungsrechnung regelmäßig eine Komponente des Konzernjahresabschlusses für alle Mutterunternehmen und der Halbjahresberichte von börsennotierten Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien dar. In Einzelabschlüssen ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung derzeit in Deutschland nur erforderlich, wenn eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft nicht konzernrechnungslegungspflichtig ist. Nach IFRS ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung gesonderter und gleichrangiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Steuerlich hat der Eigenkapitalspiegel keine Bedeutung.

Regelende Normen § 264 Abs. 1 HGB, § 297 Abs. 1 HGB, IAS 1.8c, IAS 1.96 ff. und DRS 22.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.

,Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]