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DRSC

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Das vom BMJ anerkannte und als privatrechtliche Einrichtung organisierte Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) übernimmt folgende Aufgaben:

• Empfehlungen zum Anwenden der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln,

• das BMJ bei Gesetzgebungsverfahren zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten,

• die BRD in internationalen Standardisierungsgremien zu vertreten und

• Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten.

Die Deutschen Rechnungslegungsstandards werden unter der Annahme der Vermutung, es handle sich um GoB für die Konzernrechnungslegung, vom BMJ veröffentlicht. In seiner am 20.7.2011 publizierten neuen Satzung sind als Ziele des DRSC u.a. festgelegt:

• Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse

• Vertretung der Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung im internationalen Kontext. (§ 342 und § 342a HGB)

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]