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Buchführung: Unterschied zwischen den Versionen

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ja, das weiß jeder. das braucht hier nicht
 
 
 
  
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Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens.
  
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Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchführungsarten herausgebildet, wie z. B. die Finanz- und Betriebsbuchführung, die Haupt- und Nebenbuchführung und die Zentral- und Filialbuchführung. Die Finanzbuchführung ist neben der Betriebsbuchführung der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfüllt in erster Linie eine Dokumentations- und Informationsfunktion. (§ 238 Abs.1 Satz 1 HGB; § 243 Abs. 1 HGB).
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
  
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010.
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
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Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
  
 
== Ersteinstellender Autor ==
 
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http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
 
http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
  
[[Kategorie: Externes Rechnungswesen]]
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 14:37 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens.

Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchführungsarten herausgebildet, wie z. B. die Finanz- und Betriebsbuchführung, die Haupt- und Nebenbuchführung und die Zentral- und Filialbuchführung. Die Finanzbuchführung ist neben der Betriebsbuchführung der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfüllt in erster Linie eine Dokumentations- und Informationsfunktion. (§ 238 Abs.1 Satz 1 HGB; § 243 Abs. 1 HGB).

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016. Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]