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Betriebsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Außenprüfung ist eine Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Sie dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. In der AO findet der Begriff Außenprüfung, in der BpO nach wie vor der Begriff Betriebsprüfung Verwendung. Die Außenprüfung ist der umfassendere Begriff und erfasst die Allgemeinen Außenprüfungen und die Besonderen Außenprüfungen. Die steuerliche Außenprüfung dient in besonderem Maße dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und trägt dazu bei, unzulässige Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Darüber hinaus wird durch das bloße Vorhandensein des Rechtsinstituts der Außenprüfung auch eine präventive Wirkung erzielt. Die für den Steuerpflichtigen konkret bestehende Möglichkeit, zur Außenprüfung herangezogen zu werden, wird ihn in aller Regel veranlassen, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
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Die Außenprüfung ist eine Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Sie dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. In der AO (Abgabenordnung) findet der Begriff Außenprüfung, in der BpO (Betriebsprüfungsordnung) nach wie vor der Begriff Betriebsprüfung Verwendung. Die Außenprüfung ist der umfassendere Begriff und erfasst die Allgemeinen Außenprüfungen und die Besonderen Außenprüfungen. Die steuerliche Außenprüfung dient in besonderem Maße dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und trägt dazu bei, unzulässige Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Darüber hinaus wird durch das bloße Vorhandensein des Rechtsinstituts der Außenprüfung auch eine präventive Wirkung erzielt. Die für den Steuerpflichtigen konkret bestehende Möglichkeit, zur Außenprüfung herangezogen zu werden, wird ihn in aller Regel veranlassen, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 29. April 2013, 08:19 Uhr

Die Außenprüfung ist eine Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Sie dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. In der AO (Abgabenordnung) findet der Begriff Außenprüfung, in der BpO (Betriebsprüfungsordnung) nach wie vor der Begriff Betriebsprüfung Verwendung. Die Außenprüfung ist der umfassendere Begriff und erfasst die Allgemeinen Außenprüfungen und die Besonderen Außenprüfungen. Die steuerliche Außenprüfung dient in besonderem Maße dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und trägt dazu bei, unzulässige Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Darüber hinaus wird durch das bloße Vorhandensein des Rechtsinstituts der Außenprüfung auch eine präventive Wirkung erzielt. Die für den Steuerpflichtigen konkret bestehende Möglichkeit, zur Außenprüfung herangezogen zu werden, wird ihn in aller Regel veranlassen, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]