Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Anschaffungskosten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[geprüfte Version][geprüfte Version]
K (Änderungen von 79.194.67.226 (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von HFritzen wiederhergestellt)
Zeile 15: Zeile 15:
 
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
 
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
  
[[Kategorie: Internes Rechnungswesen und Planung]]
+
[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Version vom 28. Dezember 2015, 18:07 Uhr

Anschaffungskosten sind nach Handelsrecht die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen.

Anschaffung ist der Erwerb und das Versetzen des erworbenen Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand. Begriff und Umfang der Anschaffungskosten nach HGB sind auch steuerrechtlich maßgebend und bilden mit Ausnahme eines Planvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen die Obergrenze für die Folgebewertung. Nach den IFRS gehören u.U. auch Finanzierungskosten zu den Anschaffungskosten und es bestehen abweichende Regelungen für die Zugangs- und Folgebewertung.

Zentrale regelnde Normen sind § 253 Abs. 1, 3 HGB, § 255 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 6 Abs. 2 EStG sowie IAS 2.10, 15.16, 23.11.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010.

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]