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	<title>ControllingWiki - Benutzerbeiträge [de-formal]</title>
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlungshierarchie_des_fair_value.jpg&amp;diff=1314</id>
		<title>Datei:Ermittlungshierarchie des fair value.jpg</title>
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		<updated>2010-03-14T16:45:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlungshierarchie des fair value.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S.45&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Fair_value_accounting&amp;diff=1313</id>
		<title>Fair value accounting</title>
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		<updated>2010-03-14T16:42:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Begriff des fair value==&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu den US-GAAP besitzen die IFRS keinen einheitlichen Standard zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value). In den US-GAAP ist mit dem am 15. September 2006 veröffentlichten SFAS 157 ein einzelner Standard geschaffen worden, der verbesserte Leitlinien zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden mit dem beizu-legenden Zeitwert enthält. SFAS 157 führt keinesfalls neue Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden Zeitwerten ein, sondern ist immer dann anzuwenden, wenn andere Standards die Bewertung mit dem fair value verlangen oder erlauben. Das IASB definiert den fair value in vielen Standards als den Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern (unter marktüblichen Bedingungen) ein Vermögenswert (asset) getauscht oder eine Schuld (liability) beglichen werden könnte. Aus dieser Definition lassen sich die folgenden Tatbestandsmerkmale des fair value ableiten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Vertragswilligkeit der Geschäftspartner: Der Käufer möchte das Objekt aus eigenen Motiven erwerben und zahlt keinen höheren Preis als vom Markt gefordert. Der Verkäufer handelt ebenso wenig unter Zwang und versucht einen unter den gegebenen Marktbedingungen optimalen Verkaufspreis zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Unabhängigkeit der Geschäftspartner: Die Vertragsparteien sind gleichberechtigt und stehen in keiner besonderen Beziehung zueinander, die zu einem marktuntypischen Preis führen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Sachverstand der Geschäftspartner: Die Vertragsparteien müssen zur Bewertung des Objekts alle benötigten Informationen über die Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten besitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- aktueller Bewertungszeitpunkt: Die Transaktion bezieht sich nicht auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit, sondern auf einen aktuellen Bewertungszeitpunkt, an dem verkauft werden könnte. Ein Verkauf ist jedoch nicht vorgesehen und soll typischerweise auch nicht durchgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim fair value handelt es sich also um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der somit keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB die Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts als exit price. Vermögenswerte sind demnach mit ihren Ausstiegspreisen und Schulden mit ihren Ablösebeträgen zu bewerten. Der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern) nach F.23 und IAS 1.25 als grundlegende Annahme der IFRS-Rechnungslegung bleibt hiervon jedoch unberührt. Der exit price ist folglich nicht im Sinne einer tatsächlichen oder fingierten Unternehmenszerschlagung zu sehen, sondern als Einzelveräußerungspreis zu interpretieren, der aus einer Markttransaktion zwischen unabhängigen Dritten resultiert. Der fair value ist demzufolge strikt vom [[Nutzungswert]] (value in use) zu unterscheiden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Ziele des fair value accounting==&lt;br /&gt;
Ziel der Neuorientierung der internationalen Rechnungslegung ist es, Vermögen und Schulden im Rahmen eines fair value accounting möglichst zeitnah zu bewerten, da den aus Zeitwerten resultierenden Informationen eine höhere Relevanz zugeschrieben wird als solchen, die sich aus historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) ergeben. Der Jahresabschluss soll durch den Ausweis von beizulegenden Zeitwerten sowohl aktuelle als auch zukünftige Kapitalgeber sowie andere Koalitionspartner bei ihrer Entscheidung unterstützen, ob ein Engagement als vorteilhaft anzusehen ist (decision usefulness). Für die Adressaten des Jahresabschlusses wird der fair value demzufolge als aussagekräftigerer Indikator für künftige Erfolge und als nützliche Grundlage für die Beurteilung zukünftiger Zahlungsströme angesehen. Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts legt die Annahme zugrunde, dass ein Marktwert wichtige Anforderungen erfüllt: Zum einen soll der fair value beobachtbar sein und damit eine objektive Basis für den Bilanzansatz schaffen, zum anderen soll seine Interpretation als Veräußerungserlös eine realistische Handlungsalternative für das Unternehmen darstellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ermittlung des fair value==&lt;br /&gt;
Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts geht bei der Bestimmung von einem hypothetischen Marktpreis und einer marktpreisgestützten Ermittlung aus. Liegt ein dem Anspruch der fair value-Definition genügender Marktpreis vor, ist dieser angesichts seiner größeren Objektivität grundsätzlich anderen Ermittlungsmethoden vorzuziehen. Da sich der fair value aber nicht immer direkt aus dem Markt ablesen lässt, erfolgt die Bestimmung auf Grundlage einer dreistufigen Ermittlungshierarchie, welche von abnehmender Objektivität bzw. Verlässlichkeit gekennzeich-net ist. In verschiedenen Standards findet sich zudem eine Objektivierungsschwelle (reliability exception), sodass alternative Informationen zu veröffentlichen sind bzw. auf eine kostenorientierte Bewertung zurückzugreifen ist, wenn der fair value auf Grundlage der dreistufigen Ermittlungshierarchie nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit bestimmt werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Ermittlungshierarchie_des_fair_value.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlungshierarchie des fair value&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S.45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der ersten Stufe wird überprüft, ob für den zu bewertenden Vermögenswert oder die zu bewertende Schuld ein Marktpreis existiert (mark-to-market). Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines aktiven Marktes. Lassen sich keine dem Anspruch der fair value-Definition genügende Marktpreise ermitteln, so ist auf der zweiten Stufe des mark-to-market zu prüfen, ob Preise für vergleichbare Positionen verfügbar sind und ob es möglich ist, diese in modifizierter Form als beizulegenden Zeitwert heranzuziehen. Erst wenn es auf den ersten beiden Stufen nicht möglich ist, einen beizulegenden Zeitwert zu bestimmen, erfolgt in letzter Instanz der Rückgriff auf die modellgestützte Ermittlung (mark-to-model). Ziel hierbei ist es, den Preisbildungsprozess für den entsprechenden Vermögenswert oder die entsprechende Schuld zu simulieren und den Preis zu ermitteln, der sich voraussichtlich eingestellt hätte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-14T16:40:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S.45&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<title>Datei:Ermittlungshierarchie des fair value.jpg</title>
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		<updated>2010-03-14T16:40:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<title>Nettoveräußerungswert</title>
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		<updated>2010-03-14T16:38:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Nettoveräußerungswert ==&lt;br /&gt;
Der Nettoveräußerungswert ([[fair value]] less costs to sell) kann neben dem Nutzungswert auch im Rahmen des Werthaltigkeitstests den erzielbaren Betrag (recoverable amount) eines Vermögenswerts oder einer ZMGE darstellen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, wie bereits aus der Bezeichnung fair value less costs to sell ersichtlich ist. Gemäß IAS 36.6 ist unter dem Nettoveräußerungswert der Betrag zu verstehen, der durch den Verkauf des Vermögenswerts oder der ZMGE in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen und vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte (arm’s length transaction).  Bei den Veräußerungskosten handelt es sich gemäß IAS 36.6 um zusätzliche Kosten, die dem Verkauf eines Vermögenswerts oder einer ZMGE direkt zuzurechnen sind.  Der Nettoveräußerungswert spiegelt jedoch nicht das Ergebnis eines Zwangsverkaufs wider, sofern das Unternehmen nicht zum sofortigen Verkauf des Vermögenswerts oder der ZMGE gezwungen ist (IAS 36.27). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
    beizulegender Zeitwert als Veräußerungswert (fair value)	&lt;br /&gt;
  - direkt zurechenbare Veräußerungskosten	&lt;br /&gt;
  ----------------------------------------------------------------		&lt;br /&gt;
  = Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Fair_value_accounting&amp;diff=1309</id>
		<title>Fair value accounting</title>
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		<updated>2010-03-14T16:37:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Begriff des fair value==&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu den US-GAAP besitzen die IFRS keinen einheitlichen Standard zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value). In den US-GAAP ist mit dem am 15. September 2006 veröffentlichten SFAS 157 ein einzelner Standard geschaffen worden, der verbesserte Leitlinien zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden mit dem beizu-legenden Zeitwert enthält. SFAS 157 führt keinesfalls neue Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden Zeitwerten ein, sondern ist immer dann anzuwenden, wenn andere Standards die Bewertung mit dem fair value verlangen oder erlauben. Das IASB definiert den fair value in vielen Standards als den Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern (unter marktüblichen Bedingungen) ein Vermögenswert (asset) getauscht oder eine Schuld (liability) beglichen werden könnte. Aus dieser Definition lassen sich die folgenden Tatbestandsmerkmale des fair value ableiten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Vertragswilligkeit der Geschäftspartner: Der Käufer möchte das Objekt aus eigenen Motiven erwerben und zahlt keinen höheren Preis als vom Markt gefordert. Der Verkäufer handelt ebenso wenig unter Zwang und versucht einen unter den gegebenen Marktbedingungen optimalen Verkaufspreis zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Unabhängigkeit der Geschäftspartner: Die Vertragsparteien sind gleichberechtigt und stehen in keiner besonderen Beziehung zueinander, die zu einem marktuntypischen Preis führen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Sachverstand der Geschäftspartner: Die Vertragsparteien müssen zur Bewertung des Objekts alle benötigten Informationen über die Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten besitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- aktueller Bewertungszeitpunkt: Die Transaktion bezieht sich nicht auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit, sondern auf einen aktuellen Bewertungszeitpunkt, an dem verkauft werden könnte. Ein Verkauf ist jedoch nicht vorgesehen und soll typischerweise auch nicht durchgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim fair value handelt es sich also um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der somit keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB die Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts als exit price. Vermögenswerte sind demnach mit ihren Ausstiegspreisen und Schulden mit ihren Ablösebeträgen zu bewerten. Der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern) nach F.23 und IAS 1.25 als grundlegende Annahme der IFRS-Rechnungslegung bleibt hiervon jedoch unberührt. Der exit price ist folglich nicht im Sinne einer tatsächlichen oder fingierten Unternehmenszerschlagung zu sehen, sondern als Einzelveräußerungspreis zu interpretieren, der aus einer Markttransaktion zwischen unabhängigen Dritten resultiert. Der fair value ist demzufolge strikt vom [[Nutzungswert]] (value in use) zu unterscheiden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Ziele des fair value accounting==&lt;br /&gt;
Ziel der Neuorientierung der internationalen Rechnungslegung ist es, Vermögen und Schulden im Rahmen eines fair value accounting möglichst zeitnah zu bewerten, da den aus Zeitwerten resultierenden Informationen eine höhere Relevanz zugeschrieben wird als solchen, die sich aus historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) ergeben. Der Jahresabschluss soll durch den Ausweis von beizulegenden Zeitwerten sowohl aktuelle als auch zukünftige Kapitalgeber sowie andere Koalitionspartner bei ihrer Entscheidung unterstützen, ob ein Engagement als vorteilhaft anzusehen ist (decision usefulness). Für die Adressaten des Jahresabschlusses wird der fair value demzufolge als aussagekräftigerer Indikator für künftige Erfolge und als nützliche Grundlage für die Beurteilung zukünftiger Zahlungsströme angesehen. Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts legt die Annahme zugrunde, dass ein Marktwert wichtige Anforderungen erfüllt: Zum einen soll der fair value beobachtbar sein und damit eine objektive Basis für den Bilanzansatz schaffen, zum anderen soll seine Interpretation als Veräußerungserlös eine realistische Handlungsalternative für das Unternehmen darstellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ermittlung des fair value==&lt;br /&gt;
Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts geht bei der Bestimmung von einem hypothetischen Marktpreis und einer marktpreisgestützten Ermittlung aus. Liegt ein dem Anspruch der fair value-Definition genügender Marktpreis vor, ist dieser angesichts seiner größeren Objektivität grundsätzlich anderen Ermittlungsmethoden vorzuziehen. Da sich der fair value aber nicht immer direkt aus dem Markt ablesen lässt, erfolgt die Bestimmung auf Grundlage einer dreistufigen Ermittlungshierarchie, welche von abnehmender Objektivität bzw. Verlässlichkeit gekennzeich-net ist. In verschiedenen Standards findet sich zudem eine Objektivierungsschwelle (reliability exception), sodass alternative Informationen zu veröffentlichen sind bzw. auf eine kostenorientierte Bewertung zurückzugreifen ist, wenn der fair value auf Grundlage der dreistufigen Ermittlungshierarchie nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit bestimmt werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlungshierarchie des fair value&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der ersten Stufe wird überprüft, ob für den zu bewertenden Vermögenswert oder die zu bewertende Schuld ein Marktpreis existiert (mark-to-market). Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines aktiven Marktes. Lassen sich keine dem Anspruch der fair value-Definition genügende Marktpreise ermitteln, so ist auf der zweiten Stufe des mark-to-market zu prüfen, ob Preise für vergleichbare Positionen verfügbar sind und ob es möglich ist, diese in modifizierter Form als beizulegenden Zeitwert heranzuziehen. Erst wenn es auf den ersten beiden Stufen nicht möglich ist, einen beizulegenden Zeitwert zu bestimmen, erfolgt in letzter Instanz der Rückgriff auf die modellgestützte Ermittlung (mark-to-model). Ziel hierbei ist es, den Preisbildungsprozess für den entsprechenden Vermögenswert oder die entsprechende Schuld zu simulieren und den Preis zu ermitteln, der sich voraussichtlich eingestellt hätte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Fair_value_accounting&amp;diff=1308</id>
		<title>Fair value accounting</title>
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		<updated>2010-03-14T16:35:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Begriff des fair value==&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu den US-GAAP besitzen die IFRS keinen einheitlichen Standard zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value). In den US-GAAP ist mit dem am 15. September 2006 veröffentlichten SFAS 157 ein einzelner Standard geschaffen worden, der verbesserte Leitlinien zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden mit dem beizu-legenden Zeitwert enthält. SFAS 157 führt keinesfalls neue Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden Zeitwerten ein, sondern ist immer dann anzuwenden, wenn andere Standards die Bewertung mit dem fair value verlangen oder erlauben. Das IASB definiert den fair value in vielen Standards als den Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern (unter marktüblichen Bedingungen) ein Vermögenswert (asset) getauscht oder eine Schuld (liability) beglichen werden könnte. Aus dieser Definition lassen sich die folgenden Tatbestandsmerkmale des fair value ableiten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Vertragswilligkeit der Geschäftspartner: Der Käufer möchte das Objekt aus eigenen Motiven erwerben und zahlt keinen höheren Preis als vom Markt gefordert. Der Verkäufer handelt ebenso wenig unter Zwang und versucht einen unter den gegebenen Marktbedingungen optimalen Verkaufspreis zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Unabhängigkeit der Geschäftspartner: Die Vertragsparteien sind gleichberechtigt und stehen in keiner besonderen Beziehung zueinander, die zu einem marktuntypischen Preis führen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Sachverstand der Geschäftspartner: Die Vertragsparteien müssen zur Bewertung des Objekts alle benötigten Informationen über die Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten besitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- aktueller Bewertungszeitpunkt: Die Transaktion bezieht sich nicht auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit, sondern auf einen aktuellen Bewertungszeitpunkt, an dem verkauft werden könnte. Ein Verkauf ist jedoch nicht vorgesehen und soll typischerweise auch nicht durchgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim fair value handelt es sich also um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der somit keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB die Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts als exit price. Vermögenswerte sind demnach mit ihren Ausstiegspreisen und Schulden mit ihren Ablösebeträgen zu bewerten. Der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern) nach F.23 und IAS 1.25 als grundlegende Annahme der IFRS-Rechnungslegung bleibt hiervon jedoch unberührt. Der exit price ist folglich nicht im Sinne einer tatsächlichen oder fingierten Unternehmenszerschlagung zu sehen, sondern als Einzelveräußerungspreis zu interpretieren, der aus einer Markttransaktion zwischen unabhängigen Dritten resultiert. Der fair value ist demzufolge strikt vom Nutzungswert (value in use) zu unterscheiden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Ziele des fair value accounting==&lt;br /&gt;
Ziel der Neuorientierung der internationalen Rechnungslegung ist es, Vermögen und Schulden im Rahmen eines fair value accounting möglichst zeitnah zu bewerten, da den aus Zeitwerten resultierenden Informationen eine höhere Relevanz zugeschrieben wird als solchen, die sich aus historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) ergeben. Der Jahresabschluss soll durch den Ausweis von beizulegenden Zeitwerten sowohl aktuelle als auch zukünftige Kapitalgeber sowie andere Koalitionspartner bei ihrer Entscheidung unterstützen, ob ein Engagement als vorteilhaft anzusehen ist (decision usefulness). Für die Adressaten des Jahresabschlusses wird der fair value demzufolge als aussagekräftigerer Indikator für künftige Erfolge und als nützliche Grundlage für die Beurteilung zukünftiger Zahlungsströme angesehen. Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts legt die Annahme zugrunde, dass ein Marktwert wichtige Anforderungen erfüllt: Zum einen soll der fair value beobachtbar sein und damit eine objektive Basis für den Bilanzansatz schaffen, zum anderen soll seine Interpretation als Veräußerungserlös eine realistische Handlungsalternative für das Unternehmen darstellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ermittlung des fair value==&lt;br /&gt;
Das Konzept des beizulegenden Zeitwerts geht bei der Bestimmung von einem hypothetischen Marktpreis und einer marktpreisgestützten Ermittlung aus. Liegt ein dem Anspruch der fair value-Definition genügender Marktpreis vor, ist dieser angesichts seiner größeren Objektivität grundsätzlich anderen Ermittlungsmethoden vorzuziehen. Da sich der fair value aber nicht immer direkt aus dem Markt ablesen lässt, erfolgt die Bestimmung auf Grundlage einer dreistufigen Ermittlungshierarchie, welche von abnehmender Objektivität bzw. Verlässlichkeit gekennzeich-net ist. In verschiedenen Standards findet sich zudem eine Objektivierungsschwelle (reliability exception), sodass alternative Informationen zu veröffentlichen sind bzw. auf eine kostenorientierte Bewertung zurückzugreifen ist, wenn der fair value auf Grundlage der dreistufigen Ermittlungshierarchie nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit bestimmt werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlungshierarchie des fair value&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der ersten Stufe wird überprüft, ob für den zu bewertenden Vermögenswert oder die zu bewertende Schuld ein Marktpreis existiert (mark-to-market). Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines aktiven Marktes. Lassen sich keine dem Anspruch der fair value-Definition genügende Marktpreise ermitteln, so ist auf der zweiten Stufe des mark-to-market zu prüfen, ob Preise für vergleichbare Positionen verfügbar sind und ob es möglich ist, diese in modifizierter Form als beizulegenden Zeitwert heranzuziehen. Erst wenn es auf den ersten beiden Stufen nicht möglich ist, einen beizulegenden Zeitwert zu bestimmen, erfolgt in letzter Instanz der Rückgriff auf die modellgestützte Ermittlung (mark-to-model). Ziel hierbei ist es, den Preisbildungsprozess für den entsprechenden Vermögenswert oder die entsprechende Schuld zu simulieren und den Preis zu ermitteln, der sich voraussichtlich eingestellt hätte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde neu angelegt: test&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;test&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<title>Fair value</title>
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		<updated>2010-03-14T16:32:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde neu angelegt: siehe fair value accounting&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;siehe [[fair value accounting]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Ermessensspielr%C3%A4ume&amp;diff=1305</id>
		<title>Ermessensspielräume</title>
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		<updated>2010-03-12T14:54:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Ermessensspielräume==&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu expliziten [[Wahlrechte]]n stellen Ermessensspielräume hinsichtlich Ansatz und Bewertung von bestimmten Sachverhalten keine gewollten und in den einzelnen Gesetzen kodifizierten Freiräume im Rahmen der [[Darstellungsgestaltung]] dar. Ermessensspielräume ergeben sich immer dann, wenn dem Bilanzierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- für bestimmte Sachverhalte keine entsprechenden Regelungen zu Ansatz und Bewertung vorgegeben werden,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- zwar Regelungen für bestimmte Sachverhalte in den Standards festgeschrieben, aber aufgrund der notwendigen Allgemeingültigkeit so un-scharf formuliert sind, dass im Endeffekt dennoch Ermessensspielräume verbleiben,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- eigenes Ermessen in den Regelungen unvermeidbar ist und folglich abschlusspolitisches Potenzial bietet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im letzten Fall sind Ansatz und Bewertung eines bestimmten Sachverhalts hinreichend geregelt, jedoch die zur Bestimmung notwendigen Methoden bzw. Voraussetzungen nicht.  Vielfalt und Komplexität ökonomischer Sachverhalte führen dazu, dass der Bilanzierende zur Abbildung von unternehmensindividuellen Sachverhalten in vielen Fällen Ermessensspielräume braucht, da eine vollständige Normierung der ökonomischen Realität praktisch unmöglich ist.  Für den Bilanzierenden ergibt sich so eine Bandbreite zulässiger Wertansätze, aus denen derjenige zu wählen ist, der den unternehmensspezifischen Gegebenheiten und damit der wirtschaftlichen Realität am ehesten entspricht. Ermessensspielräume lassen sich dabei in Verfahrens- und Individualspielräume unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verfahrensspielräume==&lt;br /&gt;
Verfahrensspielräume ergeben sich im Gegensatz zu expliziten Wahl-rechten nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern aus fehlenden Detailregelungen. Der Bilanzierende wird in diesen Fällen gezwungen, ein bestimmtes – in Kommentierung und Praxis für zulässig erachtetes – Verfahren aufgrund seiner besseren Sachkenntnis der unternehmensindividuellen Gegebenheiten auszuwählen. Dabei ist zu beachten, dass dieses Verfahren den Anforderungen der zugrunde liegenden Rechnungslegung gerecht wird. Für unbestimmte Rechtsbegriffe und bei weit gefassten Bilanzierungsnormen ergeben sich dem Bilanzierenden so verschiedene – abschlusspolitisch nutzbare – Auslegungsalternativen, welche durch die mangelnde Überprüfbarkeit für einen externen Abschlussadressaten üblicherweise nicht mehr nach-vollziehbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individualspielräume==&lt;br /&gt;
Individualspielräume resultieren daraus, dass viele unternehmensindividuelle Sachverhalte aufgrund der mit Geschäftstätigkeiten verbundenen Unsicherheiten nicht präzise bewertet, sondern nur auf der Grundlage von zuletzt verfügbaren und verlässlichen Informationen geschätzt werden können. Individualspielräume sind demzufolge nicht als Entscheidungssituationen zwischen unterscheidbaren Alternativen anzusehen, vielmehr ergeben sie sich aus den subjektiven Entscheidungen des Bilanzierenden, der dabei alle relevanten Umstände zu beachten hat. Aus diesem Grund führen unvollkommene Informationen oder bestehende Unsicherheit über zukünftige Ereignisse seitens der Unternehmensleitung zu Schätzungen und Prognosen, die neben objektiv nachprüfbaren Vergangenheitswerten für vergleichbare Geschäftsvorfälle auch verschiedene subjektive Annahmen berücksichtigen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Ermessensspielr%C3%A4ume&amp;diff=1303</id>
		<title>Ermessensspielräume</title>
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		<updated>2010-03-12T13:50:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde neu angelegt: == Quellen == Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009  == Erstersteller ...&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
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		<title>Darstellungsgestaltung</title>
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		<updated>2010-03-12T13:50:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unter Darstellungsgestaltung hingegen sind alle Maßnahmen der [[Abschlusspolitik]] zu subsumieren, die gestaltend zur Abbildung der wirtschaftlichen Realität nach dem Bilanzstichtag eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Sachverhaltegestaltung beeinflusst die Darstellungsgestaltung nicht die ökonomische Realität, sondern die unternehmens-zielorientierte Abbildung eben dieser nach dem Bilanzstichtag. Entsprechende Möglichkeiten zur darstellungsgestaltenden Abschlusspolitik ergeben sich daher bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie durch die Veröffentlichung von freiwilligen Publikationen mit Jahresabschlussrelevanz. Die abschlusspolitischen Möglichkeiten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses sind dabei in materielle und formelle Gestaltungen zu unterscheiden. Erstere beeinflussen unmittelbar die ausgewiesenen Jahresabschlussdaten – dabei insbesondere Bilanzsumme, Bilanzstruktur und Periodenergebnis – und lassen sich durch [[Wahlrechte]] und [[Ermessensspielräume]] bei Ansatz und Bewertung realisieren. Formelle Gestaltungen hingegen wirken sich nicht auf die Höhe von Bilanzsumme und Periodenergebnis, sondern auf die Strukturen von Gesamterfolgsrechnung  und Bilanz aus. Dem Bilanzierenden eröffnen sich im Rahmen der formellen Darstellungsgestaltung Möglichkeiten hinsichtlich Ausweis, Erläuterung und Gliederung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 29)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<title>Darstellungsgestaltung</title>
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		<updated>2010-03-12T13:49:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unter Darstellungsgestaltung hingegen sind alle Maßnahmen der Abschlusspolitik zu subsumieren, die gestaltend zur Abbildung der wirtschaftlichen Realität nach dem Bilanzstichtag eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Sachverhaltegestaltung beeinflusst die Darstellungsgestaltung nicht die ökonomische Realität, sondern die unternehmens-zielorientierte Abbildung eben dieser nach dem Bilanzstichtag. Entsprechende Möglichkeiten zur darstellungsgestaltenden Abschlusspolitik ergeben sich daher bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie durch die Veröffentlichung von freiwilligen Publikationen mit Jahresabschlussrelevanz. Die abschlusspolitischen Möglichkeiten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses sind dabei in materielle und formelle Gestaltungen zu unterscheiden. Erstere beeinflussen unmittelbar die ausgewiesenen Jahresabschlussdaten – dabei insbesondere Bilanzsumme, Bilanzstruktur und Periodenergebnis – und lassen sich durch [[Wahlrechte]] und [[Ermessensspielräume]] bei Ansatz und Bewertung realisieren. Formelle Gestaltungen hingegen wirken sich nicht auf die Höhe von Bilanzsumme und Periodenergebnis, sondern auf die Strukturen von Gesamterfolgsrechnung  und Bilanz aus. Dem Bilanzierenden eröffnen sich im Rahmen der formellen Darstellungsgestaltung Möglichkeiten hinsichtlich Ausweis, Erläuterung und Gliederung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 29)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Wahlrechte&amp;diff=1300</id>
		<title>Wahlrechte</title>
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		<updated>2010-03-12T13:49:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde neu angelegt: Bei den expliziten (offenen) Wahlrechten im Rahmen der Darstellungsgestaltung sind vom Gesetzgeber Vorgaben in Bezug auf Ansatz und Bewertung von bestimmten Sachver...&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bei den expliziten (offenen) Wahlrechten im Rahmen der [[Darstellungsgestaltung]] sind vom Gesetzgeber Vorgaben in Bezug auf Ansatz und Bewertung von bestimmten Sachverhalten geschaffen. Ein explizites Wahlrecht liegt immer dann vor, wenn für die Abbildung eines gegebenen wirtschaftlichen Sachverhalts mindestens zwei sich gegenseitige ausschließende Alternativen gegeben sind und die Wahl darüber in den Händen des Bilanzierenden liegt. Explizite Wahlrechte sind also Handlungsalternativen, die sich eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben und mit denen zumeist auch zwingende Anhangangaben einhergehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Darstellungsgestaltung&amp;diff=1299</id>
		<title>Darstellungsgestaltung</title>
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		<updated>2010-03-12T13:25:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unter Darstellungsgestaltung hingegen sind alle Maßnahmen der Abschlusspolitik zu subsumieren, die gestaltend zur Abbildung der wirtschaftlichen Realität nach dem Bilanzstichtag eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Sachverhaltegestaltung beeinflusst die Darstellungsgestaltung nicht die ökonomische Realität, sondern die unternehmens-zielorientierte Abbildung eben dieser nach dem Bilanzstichtag. Entsprechende Möglichkeiten zur darstellungsgestaltenden Abschlusspolitik ergeben sich daher bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie durch die Veröffentlichung von freiwilligen Publikationen mit Jahresabschlussrelevanz. Die abschlusspolitischen Möglichkeiten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses sind dabei in materielle und formelle Gestaltungen zu unterscheiden. Erstere beeinflussen unmittelbar die ausgewiesenen Jahresabschlussdaten – dabei insbesondere Bilanzsumme, Bilanzstruktur und Periodenergebnis – und lassen sich durch Wahlrechte und Ermessensspielräume bei Ansatz und Bewertung realisieren. Formelle Gestaltungen hingegen wirken sich nicht auf die Höhe von Bilanzsumme und Periodenergebnis, sondern auf die Strukturen von Gesamterfolgsrechnung  und Bilanz aus. Dem Bilanzierenden eröffnen sich im Rahmen der formellen Darstellungsgestaltung Möglichkeiten hinsichtlich Ausweis, Erläuterung und Gliederung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 29)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<title>Darstellungsgestaltung</title>
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		<updated>2010-03-12T13:23:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unter Darstellungsgestaltung hingegen sind alle Maßnahmen der Abschlusspolitik zu subsumieren, die gestaltend zur Abbildung der wirtschaftlichen Realität nach dem Bilanzstichtag eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Sachverhaltegestaltung beeinflusst die Darstellungsgestaltung nicht die ökonomische Realität, sondern die unternehmens-zielorientierte Abbildung eben dieser nach dem Bilanzstichtag. Entsprechende Möglichkeiten zur darstellungsgestaltenden Abschlusspolitik ergeben sich daher bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie durch die Veröffentlichung von freiwilligen Publikationen mit Jahresabschlussrelevanz. Die abschlusspolitischen Möglichkeiten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses sind dabei in materielle und formelle Gestaltungen zu unterscheiden. Erstere beeinflussen unmittelbar die ausgewiesenen Jahresabschlussdaten – dabei insbesondere Bilanzsumme, Bilanzstruktur und Periodenergebnis – und lassen sich durch Wahlrechte und Ermessensspielräume bei Ansatz und Bewertung realisieren. Formelle Gestaltungen hingegen wirken sich nicht auf die Höhe von Bilanzsumme und Periodenergebnis, sondern auf die Strukturen von Gesamterfolgsrechnung  und Bilanz aus. Dem Bilanzierenden eröffnen sich im Rahmen der formellen Darstellungsgestaltung Möglichkeiten hinsichtlich Ausweis, Erläuterung und Gliederung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 29)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-12T13:23:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unter Darstellungsgestaltung hingegen sind alle Maßnahmen der Abschlusspolitik zu subsumieren, die gestaltend zur Abbildung der wirtschaftlichen Realität nach dem Bilanzstichtag eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Sachverhaltegestaltung beeinflusst die Darstellungsgestaltung nicht die ökonomische Realität, sondern die unternehmens-zielorientierte Abbildung eben dieser nach dem Bilanzstichtag. Entsprechende Möglichkeiten zur darstellungsgestaltenden Abschlusspolitik ergeben sich daher bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie durch die Veröffentlichung von freiwilligen Publikationen mit Jahresabschlussrelevanz. Die abschlusspolitischen Möglichkeiten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses sind dabei in materielle und formelle Gestaltungen zu unterscheiden. Erstere beeinflussen unmittelbar die ausgewiesenen Jahresabschlussdaten – dabei insbesondere Bilanzsumme, Bilanzstruktur und Periodenergebnis – und lassen sich durch Wahlrechte und Ermessensspielräume bei Ansatz und Bewertung realisieren. Formelle Gestaltungen hingegen wirken sich nicht auf die Höhe von Bilanzsumme und Periodenergebnis, sondern auf die Strukturen von Gesamterfolgsrechnung  und Bilanz aus. Dem Bilanzierenden eröffnen sich im Rahmen der formellen Darstellungsgestaltung Möglichkeiten hinsichtlich Ausweis, Erläuterung und Gliederung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 29)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Darstellungsgestaltungen_im_Jahresabschluss.jpg&amp;diff=1296</id>
		<title>Datei:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg</title>
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		<updated>2010-03-12T13:21:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 29&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Darstellungsgestaltungen_im_Jahresabschluss.jpg&amp;diff=1295</id>
		<title>Datei:Darstellungsgestaltungen im Jahresabschluss.jpg</title>
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		<updated>2010-03-12T13:20:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Sachverhaltegestaltungen&amp;diff=1294</id>
		<title>Sachverhaltegestaltungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Sachverhaltegestaltungen&amp;diff=1294"/>
		<updated>2010-03-12T12:49:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Sachverhaltegestaltung umfasst im Rahmen der [[Abschlusspolitik]] alle Maßnahmen, die auf die Beeinflussung der Abbildungswirkung ökonomischer Realitäten abzielen, und werden – mit Ausnahme der Gewinnverwendungspolitik – vor dem Bilanzstichtag realisiert. Da Sachverhaltegestaltungen in der Regel vor dem Bilanzstichtag liegen, sind diese Schritte für den externen Abschlussadressaten – soweit es sich nicht um einschneidende Großmaßnahmen handelt – kaum zu erkennen. Sachverhaltegestaltungen zielen darauf ab, das der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegende Mengen- und Strukturgerüst zu beeinflussen. Die ökonomische Realität wird durch tatsächliches Handeln oder durch die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften unternehmenszielorientiert neu geschaffen, verändert oder vermieden, was letztlich eine veränderte bilanzielle Behandlung zur Folge hat.  Der Vorteil von Sachverhaltegestaltungen ist, dass diese nicht durch Rechnungslegungsnormen eingegrenzt werden und somit auch nicht der Kontrolle durch den Abschlussprüfer unterliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Bilanzstichtag liegende Gestaltungen ökonomischer Vorgänge können wie folgt systematisiert werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- sachverhaltegestaltende Terminpolitik: Geschäftsvorfälle werden zeitlich vor den Bilanzstichtag gezogen oder über diesen hinausgeschoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- sachverhaltegestaltende Transaktionspolitik: Bestimmte Maßnahmen werden vor dem Bilanzstichtag ausgeführt bzw. unterlassen und nach dem Bilanzstichtag – soweit möglich – wieder rückgängig gemacht. Entsprechend sind korrigierbare Maßnahmen ohne Langzeitwirkung von nicht revidierbaren Maßnahmen mit Langzeitwirkung zu unterscheiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den bisher genannten Maßnahmen zur Gestaltung von ökonomischen Vorgängen vor dem Bilanzstichtag kann Sachverhaltegestaltung in vereinzelten Fällen – insbesondere bei der Gewinnverwendungspolitik – auch nach dem Bilanzstichtag stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Sachverhaltegestaltungen&amp;diff=1293</id>
		<title>Sachverhaltegestaltungen</title>
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		<updated>2010-03-12T12:48:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Sachverhaltegestaltung umfasst alle Maßnahmen, die auf die Beeinflussung der Abbildungswirkung ökonomischer Realitäten abzielen, und werden – mit Ausnahme der Gewinnverwendungspolitik – vor dem Bilanzstichtag realisiert. Da Sachverhaltegestaltungen in der Regel vor dem Bilanzstichtag liegen, sind diese Schritte für den externen Abschlussadressaten – soweit es sich nicht um einschneidende Großmaßnahmen handelt – kaum zu erkennen. Sachverhaltegestaltungen zielen darauf ab, das der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegende Mengen- und Strukturgerüst zu beeinflussen. Die ökonomische Realität wird durch tatsächliches Handeln oder durch die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften unternehmenszielorientiert neu geschaffen, verändert oder vermieden, was letztlich eine veränderte bilanzielle Behandlung zur Folge hat.  Der Vorteil von Sachverhaltegestaltungen ist, dass diese nicht durch Rechnungslegungsnormen eingegrenzt werden und somit auch nicht der Kontrolle durch den Abschlussprüfer unterliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Bilanzstichtag liegende Gestaltungen ökonomischer Vorgänge können wie folgt systematisiert werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- sachverhaltegestaltende Terminpolitik: Geschäftsvorfälle werden zeitlich vor den Bilanzstichtag gezogen oder über diesen hinausgeschoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- sachverhaltegestaltende Transaktionspolitik: Bestimmte Maßnahmen werden vor dem Bilanzstichtag ausgeführt bzw. unterlassen und nach dem Bilanzstichtag – soweit möglich – wieder rückgängig gemacht. Entsprechend sind korrigierbare Maßnahmen ohne Langzeitwirkung von nicht revidierbaren Maßnahmen mit Langzeitwirkung zu unterscheiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den bisher genannten Maßnahmen zur Gestaltung von ökonomischen Vorgängen vor dem Bilanzstichtag kann Sachverhaltegestaltung in vereinzelten Fällen – insbesondere bei der Gewinnverwendungspolitik – auch nach dem Bilanzstichtag stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Abschlusspolitik&amp;diff=1291</id>
		<title>Abschlusspolitik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Abschlusspolitik&amp;diff=1291"/>
		<updated>2010-03-12T10:59:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: /* Informationspolitische Ziele */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Finanzpolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Informationspolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individuelle Ziele der Unternehmensleitung==&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Instrumente der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden ([[Sachverhaltegestaltungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann zudem durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden ([[Darstellungsgestaltung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Grundsachverhalte_der_Abschlusspolitik.jpg‎]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Grundsachverhalte der Abschlusspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 24)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Abschlusspolitik&amp;diff=1290</id>
		<title>Abschlusspolitik</title>
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		<updated>2010-03-12T10:50:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: /* Instrumente der Abschlusspolitik */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Finanzpolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Informationspolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben. Möglichkeiten für eine aktive Publizität sind die Veröffentlichung von Ergänzungsrechnungen im Geschäftsbericht (z. B. wertorientierter Performance-Bericht, Wertschöpfungsrechnung, Umweltbilanz, Sozialbilanz) und darüber hinaus eine freiwillige Publizität mit Jahresabschlussrelevanz (z. B. freiwillige Zwischenberichte, Analystentreffen, Pressekonferenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individuelle Ziele der Unternehmensleitung==&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Instrumente der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden ([[Sachverhaltegestaltungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann zudem durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden ([[Darstellungsgestaltung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Grundsachverhalte_der_Abschlusspolitik.jpg‎]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Grundsachverhalte der Abschlusspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 24)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
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		<title>Abschlusspolitik</title>
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		<updated>2010-03-12T10:49:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Finanzpolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Informationspolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben. Möglichkeiten für eine aktive Publizität sind die Veröffentlichung von Ergänzungsrechnungen im Geschäftsbericht (z. B. wertorientierter Performance-Bericht, Wertschöpfungsrechnung, Umweltbilanz, Sozialbilanz) und darüber hinaus eine freiwillige Publizität mit Jahresabschlussrelevanz (z. B. freiwillige Zwischenberichte, Analystentreffen, Pressekonferenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individuelle Ziele der Unternehmensleitung==&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Instrumente der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können einerseits die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden ([[Sachverhaltegestaltungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden ([[Darstellungsgestaltung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Grundsachverhalte_der_Abschlusspolitik.jpg‎]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Grundsachverhalte der Abschlusspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 24) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Finanzpolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Informationspolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben. Möglichkeiten für eine aktive Publizität sind die Veröffentlichung von Ergänzungsrechnungen im Geschäftsbericht (z. B. wertorientierter Performance-Bericht, Wertschöpfungsrechnung, Umweltbilanz, Sozialbilanz) und darüber hinaus eine freiwillige Publizität mit Jahresabschlussrelevanz (z. B. freiwillige Zwischenberichte, Analystentreffen, Pressekonferenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individuelle Ziele der Unternehmensleitung==&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Instrumente der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können einerseits die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden ([[Sachverhaltegestaltungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden ([[Darstellungsgestaltung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Grundsachverhalte_der_Abschlusspolitik.jpg‎]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Grundsachverhalte der Abschlusspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 24) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-12T10:48:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 24&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-12T10:45:56Z</updated>

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&lt;hr /&gt;
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&lt;hr /&gt;
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		<title>Sachverhaltegestaltungen</title>
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		<updated>2010-03-12T10:43:10Z</updated>

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		<title>Abschlusspolitik</title>
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		<updated>2010-03-12T10:43:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Finanzpolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Informationspolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben. Möglichkeiten für eine aktive Publizität sind die Veröffentlichung von Ergänzungsrechnungen im Geschäftsbericht (z. B. wertorientierter Performance-Bericht, Wertschöpfungsrechnung, Umweltbilanz, Sozialbilanz) und darüber hinaus eine freiwillige Publizität mit Jahresabschlussrelevanz (z. B. freiwillige Zwischenberichte, Analystentreffen, Pressekonferenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individuelle Ziele der Unternehmensleitung==&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Instrumente der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können einerseits die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden ([[Sachverhaltegestaltungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden ([[Darstellungsgestaltung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
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		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Abschlusspolitik&amp;diff=1282</id>
		<title>Abschlusspolitik</title>
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		<updated>2010-03-12T10:41:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Finanzpolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Informationspolitische Ziele==&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben. Möglichkeiten für eine aktive Publizität sind die Veröffentlichung von Ergänzungsrechnungen im Geschäftsbericht (z. B. wertorientierter Performance-Bericht, Wertschöpfungsrechnung, Umweltbilanz, Sozialbilanz) und darüber hinaus eine freiwillige Publizität mit Jahresabschlussrelevanz (z. B. freiwillige Zwischenberichte, Analystentreffen, Pressekonferenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Individuelle Ziele der Unternehmensleitung==&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Instrumente der Abschlusspolitik==&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können einerseits die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden (Sachverhaltegestaltungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden (Darstellungsgestaltung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-12T10:38:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziele der Abschlusspolitik&lt;br /&gt;
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Finanzpolitische Ziele&lt;br /&gt;
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Informationspolitische Ziele&lt;br /&gt;
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen.&lt;br /&gt;
Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben. Möglichkeiten für eine aktive Publizität sind die Veröffentlichung von Ergänzungsrechnungen im Geschäftsbericht (z. B. wertorientierter Performance-Bericht, Wertschöpfungsrechnung, Umweltbilanz, Sozialbilanz) und darüber hinaus eine freiwillige Publizität mit Jahresabschlussrelevanz (z. B. freiwillige Zwischenberichte, Analystentreffen, Pressekonferenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individuelle Ziele der Unternehmensleitung&lt;br /&gt;
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Instrumente der Abschlusspolitik&lt;br /&gt;
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. &lt;br /&gt;
Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:&lt;br /&gt;
- Wirkungsbreite&lt;br /&gt;
- Wirkungsdauer&lt;br /&gt;
- Flexibilität&lt;br /&gt;
- Erkennbarkeit&lt;br /&gt;
- Kosten und Nutzen&lt;br /&gt;
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:&lt;br /&gt;
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können einerseits die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden (Sachverhaltegestaltungen).&lt;br /&gt;
- Der Transformationsprozess kann durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden (Darstellungsgestaltung).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Abschlusspolitik&amp;diff=1280</id>
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		<updated>2010-03-12T10:19:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde neu angelegt: test&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;test&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Bilanzpolitik&amp;diff=1279</id>
		<title>Bilanzpolitik</title>
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		<updated>2010-03-12T10:17:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde neu angelegt: siehe Abschlusspolitik&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;siehe [[Abschlusspolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Grundstruktur_des_impairment_test.jpg&amp;diff=1275</id>
		<title>Datei:Grundstruktur des impairment test.jpg</title>
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		<updated>2010-03-11T17:03:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 76&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Impairment_Test&amp;diff=1274</id>
		<title>Impairment Test</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Impairment_Test&amp;diff=1274"/>
		<updated>2010-03-11T17:02:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Anwendungsbereiche des impairment test ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht vorhersehbare Wertminderungen (impairments) von Vermögenswerten sind in IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ (impairment of assets) geregelt. Um nicht vorhersehbare Wertminderungen handelt es sich, wenn diese nicht durch planmäßige Abschreibungen erfasst werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein Wertminderungsaufwand (impairment loss) ist unabhängig davon, ob der betroffene Vermögenswert (asset) begrenzt nutzbar ist und damit einer planmäßigen Abschreibung unterliegt oder ob dieser eine unbestimmte Nutzungsdauer hat und folglich auch nicht planmäßig abgeschrieben werden darf. Zielsetzung des impairment test ist es, Verfahren für ein Unternehmen vorzuschreiben, die sicherstellen, dass seine Vermögenswerte nicht mit mehr als ihrem erzielbaren Betrag (recoverable amount) bewertet werden (IAS 36.1).  Als Synonyme für den impairment test werden auch die Begriffe Wertminderungstest, Niederstwerttest und Werthaltigkeitstest verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
IAS 36 gilt grundsätzlich für alle Vermögenswerte, ist jedoch keine Generalvorschrift, da darüber hinaus noch zahlreiche Einzelstandards die bilanzielle Erfassung von Wertminderungen bei bestimmten Vermögenswerten regeln. Die Regelungen für einen impairment test nach IAS 36 sind somit im Wesentlichen für folgende Vermögenswerte relevant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Sachanlagevermögen (IAS 16), dessen Bewertung mit den fortgeführten AHK oder mit der Neubewertungsmethode erfolgt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), die mit ihren fortgeführten AHK oder auf Basis der Neubewertungsmethode bewertet werden,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- GFW (goodwill) aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Anteile an Tochterunternehmen (IAS 27), an assoziierten Unternehmen (IAS 28) und an Joint Ventures (IAS 31) im Konzern- und Einzelabschluss mit Ausnahme der Anteile, die unter IAS 39 fallen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Finanzanlagen in Immobilien, sofern deren Bewertung mit der Anschaffungskostenmethode erfolgt (IAS 40). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsprechend der Zielsetzung des IAS 36 ist ein Vermögenswert zwingend außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dessen erzielbarer Betrag (recove-rable amount) unter seinem aktuellen Buchwert (carrying amount) liegt (IAS 36.1; IAS 36.59). Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den erzielbaren Betrag ist unabhängig von der zu erwartenden Dauer dieser Wertminderung vorzunehmen (IAS 36.BCZ96-97). Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gemäß IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Grundstruktur_des_impairment_test.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlung des erzielbaren Betrags&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 76) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verpflichtungen zur Durchführung eines impairment test ==&lt;br /&gt;
Nach IAS 36 ist zwischen einem ereignisbezogenen und einem obligatorischen impairment test zu unterscheiden.  Bei Letzterem ist eine jährliche Prüfung der Werthaltigkeit eines Vermögenswerts – unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt (indication) für eine Wertminderung vorliegt – durchzuführen.  Gemäß IAS 36.10 unterliegen dem obligatorischen impairment test&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- ein bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbener GFW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum einstufigen obligatorischen impairment test ist der in Abbildung 12 dargestellte ereignisbezogene impairment test zweistufig aufgebaut.  Bei Ersterem erfolgt die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit zu einem festen Zeitpunkt im Geschäftsjahr und ist unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung gegeben ist.  Demgegenüber wird im Rahmen des ereignisbezogenen impairment test an jedem Bilanzstichtag auf der ersten Stufe zunächst das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung überprüft (Wertminderungstest dem Grunde nach). Sind solche gegeben, ist auf der zweiten Stufe der erzielbare Betrag (recoverable amount) zu ermitteln und zur Bestimmung des Wertminderungsbedarfs dem entsprechenden Buchwert (carrying amount) gegenüberzustellen (Wertminderungstest der Höhe nach).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufbau und Systematik des impairment test ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen des impairment test ist der Buchwert eines Vermögenswerts seinem erzielbaren Betrag gegenüberzustellen.  Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt (IAS 36.1; IAS 36.59). Diese Differenz stellt nach IAS 36.59 den Wertminderungsaufwand (impairment loss) dar und ist als außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen, um den Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern.  Der erzielbare Betrag ist gemäß der Definition in IAS 36.6 der höhere der beiden Be-träge aus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Nutzungswert (value in use).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Durchführung des impairment test für einen einzelnen Vermögenswert wird regelmäßig dann scheitern, wenn der Nettoveräußerungswert dieses Vermögenswerts nicht bestimmbar ist und diesem zur Ermittlung des Nutzungswerts auch keine Cashflows zugeordnet werden können, die von denen anderer Vermögenswerte weitestgehend unabhängig sind (IAS 36.22). Der erzielbare Betrag eines einzelnen Vermögenswerts kann folglich nicht ermittelt werden. Dementsprechend ist eine Bewertung von Vermögenswerten häufig nicht einzeln, sondern vielfach nur im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten möglich. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist dann zu durchbrechen und es ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Impairment_Test&amp;diff=1273</id>
		<title>Impairment Test</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Impairment_Test&amp;diff=1273"/>
		<updated>2010-03-11T17:01:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Anwendungsbereiche des impairment test ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht vorhersehbare Wertminderungen (impairments) von Vermögenswerten sind in IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ (impairment of assets) geregelt. Um nicht vorhersehbare Wertminderungen handelt es sich, wenn diese nicht durch planmäßige Abschreibungen erfasst werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein Wertminderungsaufwand (impairment loss) ist unabhängig davon, ob der betroffene Vermögenswert (asset) begrenzt nutzbar ist und damit einer planmäßigen Abschreibung unterliegt oder ob dieser eine unbestimmte Nutzungsdauer hat und folglich auch nicht planmäßig abgeschrieben werden darf. Zielsetzung des impairment test ist es, Verfahren für ein Unternehmen vorzuschreiben, die sicherstellen, dass seine Vermögenswerte nicht mit mehr als ihrem erzielbaren Betrag (recoverable amount) bewertet werden (IAS 36.1).  Als Synonyme für den impairment test werden auch die Begriffe Wertminderungstest, Niederstwerttest und Werthaltigkeitstest verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
IAS 36 gilt grundsätzlich für alle Vermögenswerte, ist jedoch keine Generalvorschrift, da darüber hinaus noch zahlreiche Einzelstandards die bilanzielle Erfassung von Wertminderungen bei bestimmten Vermögenswerten regeln. Die Regelungen für einen impairment test nach IAS 36 sind somit im Wesentlichen für folgende Vermögenswerte relevant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Sachanlagevermögen (IAS 16), dessen Bewertung mit den fortgeführten AHK oder mit der Neubewertungsmethode erfolgt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), die mit ihren fortgeführten AHK oder auf Basis der Neubewertungsmethode bewertet werden,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- GFW (goodwill) aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Anteile an Tochterunternehmen (IAS 27), an assoziierten Unternehmen (IAS 28) und an Joint Ventures (IAS 31) im Konzern- und Einzelabschluss mit Ausnahme der Anteile, die unter IAS 39 fallen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Finanzanlagen in Immobilien, sofern deren Bewertung mit der Anschaffungskostenmethode erfolgt (IAS 40). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsprechend der Zielsetzung des IAS 36 ist ein Vermögenswert zwingend außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dessen erzielbarer Betrag (recove-rable amount) unter seinem aktuellen Buchwert (carrying amount) liegt (IAS 36.1; IAS 36.59). Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den erzielbaren Betrag ist unabhängig von der zu erwartenden Dauer dieser Wertminderung vorzunehmen (IAS 36.BCZ96-97). Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gemäß IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Grundstruktur_des_impairment_test.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlung des erzielbaren Betrags&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 87) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verpflichtungen zur Durchführung eines impairment test ==&lt;br /&gt;
Nach IAS 36 ist zwischen einem ereignisbezogenen und einem obligatorischen impairment test zu unterscheiden.  Bei Letzterem ist eine jährliche Prüfung der Werthaltigkeit eines Vermögenswerts – unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt (indication) für eine Wertminderung vorliegt – durchzuführen.  Gemäß IAS 36.10 unterliegen dem obligatorischen impairment test&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- ein bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbener GFW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum einstufigen obligatorischen impairment test ist der in Abbildung 12 dargestellte ereignisbezogene impairment test zweistufig aufgebaut.  Bei Ersterem erfolgt die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit zu einem festen Zeitpunkt im Geschäftsjahr und ist unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung gegeben ist.  Demgegenüber wird im Rahmen des ereignisbezogenen impairment test an jedem Bilanzstichtag auf der ersten Stufe zunächst das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung überprüft (Wertminderungstest dem Grunde nach). Sind solche gegeben, ist auf der zweiten Stufe der erzielbare Betrag (recoverable amount) zu ermitteln und zur Bestimmung des Wertminderungsbedarfs dem entsprechenden Buchwert (carrying amount) gegenüberzustellen (Wertminderungstest der Höhe nach).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufbau und Systematik des impairment test ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen des impairment test ist der Buchwert eines Vermögenswerts seinem erzielbaren Betrag gegenüberzustellen.  Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt (IAS 36.1; IAS 36.59). Diese Differenz stellt nach IAS 36.59 den Wertminderungsaufwand (impairment loss) dar und ist als außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen, um den Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern.  Der erzielbare Betrag ist gemäß der Definition in IAS 36.6 der höhere der beiden Be-träge aus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Nutzungswert (value in use).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Durchführung des impairment test für einen einzelnen Vermögenswert wird regelmäßig dann scheitern, wenn der Nettoveräußerungswert dieses Vermögenswerts nicht bestimmbar ist und diesem zur Ermittlung des Nutzungswerts auch keine Cashflows zugeordnet werden können, die von denen anderer Vermögenswerte weitestgehend unabhängig sind (IAS 36.22). Der erzielbare Betrag eines einzelnen Vermögenswerts kann folglich nicht ermittelt werden. Dementsprechend ist eine Bewertung von Vermögenswerten häufig nicht einzeln, sondern vielfach nur im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten möglich. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist dann zu durchbrechen und es ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
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		<title>Impairment Test</title>
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		<updated>2010-03-11T16:59:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Anwendungsbereiche des impairment test ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht vorhersehbare Wertminderungen (impairments) von Vermögenswerten sind in IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ (impairment of assets) geregelt. Um nicht vorhersehbare Wertminderungen handelt es sich, wenn diese nicht durch planmäßige Abschreibungen erfasst werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein Wertminderungsaufwand (impairment loss) ist unabhängig davon, ob der betroffene Vermögenswert (asset) begrenzt nutzbar ist und damit einer planmäßigen Abschreibung unterliegt oder ob dieser eine unbestimmte Nutzungsdauer hat und folglich auch nicht planmäßig abgeschrieben werden darf. Zielsetzung des impairment test ist es, Verfahren für ein Unternehmen vorzuschreiben, die sicherstellen, dass seine Vermögenswerte nicht mit mehr als ihrem erzielbaren Betrag (recoverable amount) bewertet werden (IAS 36.1).  Als Synonyme für den impairment test werden auch die Begriffe Wertminderungstest, Niederstwerttest und Werthaltigkeitstest verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
IAS 36 gilt grundsätzlich für alle Vermögenswerte, ist jedoch keine Generalvorschrift, da darüber hinaus noch zahlreiche Einzelstandards die bilanzielle Erfassung von Wertminderungen bei bestimmten Vermögenswerten regeln. Die Regelungen für einen impairment test nach IAS 36 sind somit im Wesentlichen für folgende Vermögenswerte relevant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Sachanlagevermögen (IAS 16), dessen Bewertung mit den fortgeführten AHK oder mit der Neubewertungsmethode erfolgt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), die mit ihren fortgeführten AHK oder auf Basis der Neubewertungsmethode bewertet werden,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- GFW (goodwill) aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Anteile an Tochterunternehmen (IAS 27), an assoziierten Unternehmen (IAS 28) und an Joint Ventures (IAS 31) im Konzern- und Einzelabschluss mit Ausnahme der Anteile, die unter IAS 39 fallen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Finanzanlagen in Immobilien, sofern deren Bewertung mit der Anschaffungskostenmethode erfolgt (IAS 40). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsprechend der Zielsetzung des IAS 36 ist ein Vermögenswert zwingend außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dessen erzielbarer Betrag (recove-rable amount) unter seinem aktuellen Buchwert (carrying amount) liegt (IAS 36.1; IAS 36.59). Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den erzielbaren Betrag ist unabhängig von der zu erwartenden Dauer dieser Wertminderung vorzunehmen (IAS 36.BCZ96-97). Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gemäß IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Beispiel.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlung des erzielbaren Betrags&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 87) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verpflichtungen zur Durchführung eines impairment test ==&lt;br /&gt;
Nach IAS 36 ist zwischen einem ereignisbezogenen und einem obligatorischen impairment test zu unterscheiden.  Bei Letzterem ist eine jährliche Prüfung der Werthaltigkeit eines Vermögenswerts – unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt (indication) für eine Wertminderung vorliegt – durchzuführen.  Gemäß IAS 36.10 unterliegen dem obligatorischen impairment test&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- ein bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbener GFW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum einstufigen obligatorischen impairment test ist der in Abbildung 12 dargestellte ereignisbezogene impairment test zweistufig aufgebaut.  Bei Ersterem erfolgt die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit zu einem festen Zeitpunkt im Geschäftsjahr und ist unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung gegeben ist.  Demgegenüber wird im Rahmen des ereignisbezogenen impairment test an jedem Bilanzstichtag auf der ersten Stufe zunächst das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung überprüft (Wertminderungstest dem Grunde nach). Sind solche gegeben, ist auf der zweiten Stufe der erzielbare Betrag (recoverable amount) zu ermitteln und zur Bestimmung des Wertminderungsbedarfs dem entsprechenden Buchwert (carrying amount) gegenüberzustellen (Wertminderungstest der Höhe nach).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufbau und Systematik des impairment test ==&lt;br /&gt;
Im Rahmen des impairment test ist der Buchwert eines Vermögenswerts seinem erzielbaren Betrag gegenüberzustellen.  Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt (IAS 36.1; IAS 36.59). Diese Differenz stellt nach IAS 36.59 den Wertminderungsaufwand (impairment loss) dar und ist als außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen, um den Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern.  Der erzielbare Betrag ist gemäß der Definition in IAS 36.6 der höhere der beiden Be-träge aus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Nutzungswert (value in use).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Durchführung des impairment test für einen einzelnen Vermögenswert wird regelmäßig dann scheitern, wenn der Nettoveräußerungswert dieses Vermögenswerts nicht bestimmbar ist und diesem zur Ermittlung des Nutzungswerts auch keine Cashflows zugeordnet werden können, die von denen anderer Vermögenswerte weitestgehend unabhängig sind (IAS 36.22). Der erzielbare Betrag eines einzelnen Vermögenswerts kann folglich nicht ermittelt werden. Dementsprechend ist eine Bewertung von Vermögenswerten häufig nicht einzeln, sondern vielfach nur im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten möglich. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist dann zu durchbrechen und es ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Grundstruktur_des_impairment_test.jpg&amp;diff=1271</id>
		<title>Datei:Grundstruktur des impairment test.jpg</title>
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		<updated>2010-03-11T16:49:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Erzielbarer_Betrag&amp;diff=1270</id>
		<title>Erzielbarer Betrag</title>
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		<updated>2010-03-11T16:44:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erzielbarer Betrag ==&lt;br /&gt;
Aus IAS 36.8 ergibt sich, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist, wenn sein Buchwert (carrying amount) seinen erzielbaren Betrag (recoverable amount) übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert (IAS 36.6; IAS 36.18). Diese Regelung unterstellt, dass sich eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung immer für die wirtschaftlich vorteilhaftere Alternative aus Veräußerung und weiterer Nutzung des Vermögenswerts entscheiden wird (IAS 36.BCZ23).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung: Ermittlung des erzielbaren Betrags&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 87)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstersteller ==&lt;br /&gt;
Dr. Jens Reinke, Hamburg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.hsu-hh.de/abwl&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1269</id>
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		<updated>2010-03-11T16:42:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 87.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1268</id>
		<title>Datei:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg</title>
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		<updated>2010-03-11T16:40:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 87&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1267</id>
		<title>Datei:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1267"/>
		<updated>2010-03-11T16:32:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 87&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1266</id>
		<title>Datei:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1266"/>
		<updated>2010-03-11T16:31:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1265</id>
		<title>Datei:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1265"/>
		<updated>2010-03-11T16:29:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1264</id>
		<title>Datei:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1264"/>
		<updated>2010-03-11T16:20:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1263</id>
		<title>Datei:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.controlling-wiki.com/de/index.php?title=Datei:Ermittlung_des_erzielbaren_Betrags.jpg&amp;diff=1263"/>
		<updated>2010-03-11T15:58:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-11T15:58:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entnommen aus:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-11T15:52:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: Die Seite wurde geleert.&lt;/p&gt;
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		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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		<updated>2010-03-11T15:46:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Reinjens: hat eine neue Version von „Bild:Ermittlung des erzielbaren Betrags.jpg“ hochgeladen&lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;Ermittlung des erzielbaren Betrags (Quelle: )&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Reinjens</name></author>
		
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