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Außerbilanzielle Korrekturen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff außerbilanzielle Korrektur beschreibt eine Technik. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz zur Ermittlung des steuerlichen Jahresüberschusses erfolgen die weiteren (steuerlichen) außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung des durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten steuerlichen Ergebnisses. Erst das um die Hinzurechnungen und Kürzungen, z.B. aus Investitionszulagen, Freistellungen nach DBA, nicht beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben, korrigierte steuerliche Betriebsvermögensvergleichsergebnis bildet den steuerlichen Gewinn. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt also zweistufig. Auf der ersten Stufe ist die Handelsbilanz an die Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. Auf der zweiten Stufe ist das Ergebnis der Steuerbilanz durch außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen zu modifizieren, um zum steuerlichen Gewinn zu gelangen. Eine außerbilanzielle Korrektur führt zur Neutralisierung eines handelsrechtlichen Aufwandes/Ertrags oder es wird eine Betriebseinnahme/Betriebsausgabe außerhalb der doppelten Buchführung erfasst, die es nach Handelsbilanzrecht nicht gibt. (§ 4 Abs.1 EStG und §§ 9 und 10 KStG)
 
Der Begriff außerbilanzielle Korrektur beschreibt eine Technik. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz zur Ermittlung des steuerlichen Jahresüberschusses erfolgen die weiteren (steuerlichen) außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung des durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten steuerlichen Ergebnisses. Erst das um die Hinzurechnungen und Kürzungen, z.B. aus Investitionszulagen, Freistellungen nach DBA, nicht beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben, korrigierte steuerliche Betriebsvermögensvergleichsergebnis bildet den steuerlichen Gewinn. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt also zweistufig. Auf der ersten Stufe ist die Handelsbilanz an die Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. Auf der zweiten Stufe ist das Ergebnis der Steuerbilanz durch außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen zu modifizieren, um zum steuerlichen Gewinn zu gelangen. Eine außerbilanzielle Korrektur führt zur Neutralisierung eines handelsrechtlichen Aufwandes/Ertrags oder es wird eine Betriebseinnahme/Betriebsausgabe außerhalb der doppelten Buchführung erfasst, die es nach Handelsbilanzrecht nicht gibt. (§ 4 Abs.1 EStG und §§ 9 und 10 KStG)
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
  
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
  
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Aktuelle Version vom 5. September 2020, 23:06 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2024

Der Begriff außerbilanzielle Korrektur beschreibt eine Technik. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz zur Ermittlung des steuerlichen Jahresüberschusses erfolgen die weiteren (steuerlichen) außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung des durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten steuerlichen Ergebnisses. Erst das um die Hinzurechnungen und Kürzungen, z.B. aus Investitionszulagen, Freistellungen nach DBA, nicht beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben, korrigierte steuerliche Betriebsvermögensvergleichsergebnis bildet den steuerlichen Gewinn. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt also zweistufig. Auf der ersten Stufe ist die Handelsbilanz an die Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. Auf der zweiten Stufe ist das Ergebnis der Steuerbilanz durch außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen zu modifizieren, um zum steuerlichen Gewinn zu gelangen. Eine außerbilanzielle Korrektur führt zur Neutralisierung eines handelsrechtlichen Aufwandes/Ertrags oder es wird eine Betriebseinnahme/Betriebsausgabe außerhalb der doppelten Buchführung erfasst, die es nach Handelsbilanzrecht nicht gibt. (§ 4 Abs.1 EStG und §§ 9 und 10 KStG)

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]