Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Arithmetisch-degressive AfA: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
(Die Seite wurde neu angelegt: „Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ==Rechtsnormen== '''Steuerrecht''' § 7 Abs. 2 EStG '''Handelsrecht''' § 253 Abs. 3 HGB …“)
 
Zeile 26: Zeile 26:
  
  
Bei der Arithmetisch-degressiven Absetzung wird die Absetzung durch Prozentsätze vom Anschaffungswert berechnet, de gleichmäßig fallen. Bei der Berechnung ist ein Bruch zu bilden, wobei im Zähler das jeweilige Nutzungsjahr in umgekehrter Reihenfolge steht und im Nenner die Summe der Nutzungsjahre in arithmetischer Reihenfolge aufgeführt wird. Daher ändert sich bei der Berechnung der Absetzung für die einzelnen Wirtschaftsjahre lediglich der Zähler, der Nenner bleibt gleich. Die Differenz zwischen den Absetzungsbeträgen aufeinanderfolgender Wirtschaftsjahre bleibt stets gleich (anders als bei der geometrisch-degressiven Absetzung).
+
Bei der Arithmetisch-degressiven Absetzung wird die Absetzung durch Prozentsätze vom Anschaffungswert berechnet, die gleichmäßig fallen. Bei der Berechnung ist ein Bruch zu bilden, wobei im Zähler das jeweilige Nutzungsjahr in umgekehrter Reihenfolge steht und im Nenner die Summe der Nutzungsjahre in arithmetischer Reihenfolge aufgeführt wird. Daher ändert sich bei der Berechnung der Absetzung für die einzelnen Wirtschaftsjahre lediglich der Zähler, der Nenner bleibt gleich. Die Differenz zwischen den Absetzungsbeträgen aufeinanderfolgender Wirtschaftsjahre bleibt stets gleich (anders als bei der geometrisch-degressiven Absetzung).
 
 
  
 
==Problematik==
 
==Problematik==

Version vom 13. März 2018, 12:32 Uhr

Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens


Rechtsnormen

Steuerrecht

§ 7 Abs. 2 EStG


Handelsrecht

§ 253 Abs. 3 HGB


Erklärung

Steuerrecht

Steuerrechtlich ist die Arithmetisch-degressive Absetzung gem. § 7 Abs. 2 EStG nicht zulässig.


Handelsrecht

Handelsrechtlich ist die Arithmetisch-degressive Absetzung zulässig, da hier gem. § 253 Abs. 3 HGB die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens (dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist) um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Abschreibungen dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen.


Bei der Arithmetisch-degressiven Absetzung wird die Absetzung durch Prozentsätze vom Anschaffungswert berechnet, die gleichmäßig fallen. Bei der Berechnung ist ein Bruch zu bilden, wobei im Zähler das jeweilige Nutzungsjahr in umgekehrter Reihenfolge steht und im Nenner die Summe der Nutzungsjahre in arithmetischer Reihenfolge aufgeführt wird. Daher ändert sich bei der Berechnung der Absetzung für die einzelnen Wirtschaftsjahre lediglich der Zähler, der Nenner bleibt gleich. Die Differenz zwischen den Absetzungsbeträgen aufeinanderfolgender Wirtschaftsjahre bleibt stets gleich (anders als bei der geometrisch-degressiven Absetzung).

Problematik

Problematisch ist lediglich die geringe praktische Bedeutung, da diese AfA-Methode gem. § 7 Abs. 2 EStG steuerrechtlich nicht zulässig ist.


Beispiel

Anschaffungskosten: 120.000,00 €

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bND): 15 Jahre

Nenner: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 = 120

Bzw: ((1+15) * 15) / 2 = 120


Absetzung (1. Wirtschaftsjahr): (15/120) * 120.000,00 € = 15.000,00 €

Absetzung (2. Wirtschaftsjahr): (14/120) * 120.000,00 € = 14.000,00 €

Absetzung (3. Wirtschaftsjahr): (13/120) * 120.000,00 € = 13.000,00 €

Absetzung (4. Wirtschaftsjahr): (12/120) * 120.000,00 € = 12.000,00 €

Absetzung (5. Wirtschaftsjahr): (11/120) * 120.000,00 € = 11.000,00 €

Absetzung (6. Wirtschaftsjahr): (10/120) * 120.000,00 € = 10.000,00 €

Absetzung (7. Wirtschaftsjahr): (9/120) * 120.000,00 € = 9.000,00 €

Absetzung (8. Wirtschaftsjahr): (8/120) * 120.000,00 € = 8.000,00 €

Absetzung (9. Wirtschaftsjahr): (7/120) * 120.000,00 € = 7.000,00 €

Absetzung (10. Wirtschaftsjahr): (6/120) * 120.000,00 € = 6.000,00 €

Absetzung (11. Wirtschaftsjahr): (5/120) * 120.000,00 € = 5.000,00 €

Absetzung (12. Wirtschaftsjahr): (4/120) * 120.000,00 € = 4.000,00 €

Absetzung (13. Wirtschaftsjahr): (3/120) * 120.000,00 € = 3.000,00 €

Absetzung (14. Wirtschaftsjahr): (2/120) * 120.000,00 € = 2.000,00 €

Absetzung (15. Wirtschaftsjahr): (1/120) * 120.000,00 € = 1.000,00 €


Literatur

Falterbaum Hermann/Bolk Wolfgang/Reiß Wolfram/Kirchner Thomas, Buchführung und Bilanz, 22. Auflage, 2015, Erich Fleischer Verlag, S. 820, 821.

Tipke Klaus/Lang Joachim/Seer Roman/Hey Johanna/Montag Heinrich/Englisch Joachim/Hennrichs Joachim, Steuerrecht, 22. Auflage, 2015, ottoschmidt, § 9 Rz. 311.


Ersteinstellender Autor

Christoph Bieramperl