Arithmetisch-degressive AfA: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2018, 12:32 Uhr
Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Inhaltsverzeichnis
Rechtsnormen
Steuerrecht
§ 7 Abs. 2 EStG
Handelsrecht
§ 253 Abs. 3 HGB
Erklärung
Steuerrecht
Steuerrechtlich ist die Arithmetisch-degressive Absetzung gem. § 7 Abs. 2 EStG nicht zulässig.
Handelsrecht
Handelsrechtlich ist die Arithmetisch-degressive Absetzung zulässig, da hier gem. § 253 Abs. 3 HGB die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens (dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist) um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Abschreibungen dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen.
Bei der Arithmetisch-degressiven Absetzung wird die Absetzung durch Prozentsätze vom Anschaffungswert berechnet, die gleichmäßig fallen. Bei der Berechnung ist ein Bruch zu bilden, wobei im Zähler das jeweilige Nutzungsjahr in umgekehrter Reihenfolge steht und im Nenner die Summe der Nutzungsjahre in arithmetischer Reihenfolge aufgeführt wird. Daher ändert sich bei der Berechnung der Absetzung für die einzelnen Wirtschaftsjahre lediglich der Zähler, der Nenner bleibt gleich. Die Differenz zwischen den Absetzungsbeträgen aufeinanderfolgender Wirtschaftsjahre bleibt stets gleich (anders als bei der geometrisch-degressiven Absetzung).
Problematik
Problematisch ist lediglich die geringe praktische Bedeutung, da diese AfA-Methode gem. § 7 Abs. 2 EStG steuerrechtlich nicht zulässig ist.
Beispiel
Anschaffungskosten: 120.000,00 €
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bND): 15 Jahre
Nenner: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 = 120
Bzw: ((1+15) * 15) / 2 = 120
Absetzung (1. Wirtschaftsjahr): (15/120) * 120.000,00 € = 15.000,00 €
Absetzung (2. Wirtschaftsjahr): (14/120) * 120.000,00 € = 14.000,00 €
Absetzung (3. Wirtschaftsjahr): (13/120) * 120.000,00 € = 13.000,00 €
Absetzung (4. Wirtschaftsjahr): (12/120) * 120.000,00 € = 12.000,00 €
Absetzung (5. Wirtschaftsjahr): (11/120) * 120.000,00 € = 11.000,00 €
Absetzung (6. Wirtschaftsjahr): (10/120) * 120.000,00 € = 10.000,00 €
Absetzung (7. Wirtschaftsjahr): (9/120) * 120.000,00 € = 9.000,00 €
Absetzung (8. Wirtschaftsjahr): (8/120) * 120.000,00 € = 8.000,00 €
Absetzung (9. Wirtschaftsjahr): (7/120) * 120.000,00 € = 7.000,00 €
Absetzung (10. Wirtschaftsjahr): (6/120) * 120.000,00 € = 6.000,00 €
Absetzung (11. Wirtschaftsjahr): (5/120) * 120.000,00 € = 5.000,00 €
Absetzung (12. Wirtschaftsjahr): (4/120) * 120.000,00 € = 4.000,00 €
Absetzung (13. Wirtschaftsjahr): (3/120) * 120.000,00 € = 3.000,00 €
Absetzung (14. Wirtschaftsjahr): (2/120) * 120.000,00 € = 2.000,00 €
Absetzung (15. Wirtschaftsjahr): (1/120) * 120.000,00 € = 1.000,00 €
Literatur
Falterbaum Hermann/Bolk Wolfgang/Reiß Wolfram/Kirchner Thomas, Buchführung und Bilanz, 22. Auflage, 2015, Erich Fleischer Verlag, S. 820, 821.
Tipke Klaus/Lang Joachim/Seer Roman/Hey Johanna/Montag Heinrich/Englisch Joachim/Hennrichs Joachim, Steuerrecht, 22. Auflage, 2015, ottoschmidt, § 9 Rz. 311.
Ersteinstellender Autor
Christoph Bieramperl